Antrag der Gewerkschaften
Angesichts der Entwicklung der wirtschaftlichen und sozialen Lage im Lande und der berechtigten Sorgen der Werktätigen um ihre soziale Sicherheit wird die Regierung der DDR aufgefordert, zu gewährleisten;
1. Entscheidungen über strukturelle Entwicklungen und Veränderungen der Kombinate, Betriebe und Einrichtungen, über Produktionsprofile, Produktionseinstellungen usw., die die sozialen Interessen der Belegschaften, die Beschäftigungsverhältnisse, Arbeitsbedingungen und -einkommen betreffen, dürfen nur mit Zustimmung der zuständigen Gewerkschaftsorganisation getroffen werden. Unabdingbarer Bestandteil solcher Entscheidungen müssen konkrete Maßnahmen (Sozialpläne) zur sozialen Sicherung der Beschäftigten sein.
2. Ab sofort ist monatlich die Entwicklung des Indexes der Preise und Lebenshaltungskosten öffentlich bekannt zu geben. Im Falle inflationärer Entwicklungen sind mindestens quartalsweise die Löhne, Gehälter, Renten und Stipendien proportional der Entwicklung der Lebenshaltungskosten anzupassen.
[3. Sitzung des Zentralen Runden Tisches am 03.01.1990]