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Wirtschaftsreform - Joint Ventures - Veränderung der Preis- und Subventionspolitik - Worte, die täglich Schlagzeilen machen und viele Menschen verunsichern.

ABER: Die im Freien Deutschen Gewerkschaftsbund vereinigten Industriegewerkschaften und Gewerkschaften haben verfassungsmäßig gesicherte und im Arbeitsgesetzbuch verankerte Mitbestimmungsrechte.

Entscheidungen den Betriebsleiters, zum Beispiel bei Kündigungen, Entlassungen, Lohnveränderungen, Überstundenarbeit, Inkraftsetzung von Arbeitsnormen, sind nur mit Zustimmung der Gewerkschaftsleitung rechtswirksam.

Die Mitgliederversammlungen bzw. Vertrauensleutevollversammlungen haben das Recht zu grundlegenden Fragen der Entwicklung des Betriebes Stellung zu nehmen und vom Betriebsleiter Information und Rechenschaft zu verlangen. Bei Missachtung von Rechten und Vorschlägen der Mitglieder oder bei Behinderung gewerkschaftlicher Tätigkeit kann vom übergeordneten Leiter verlangt werden, dass die Betreffenden zur Verantwortung gezogen werden.

Kämpft für die Wahrung und den Ausbau Eurer Rechte!

Die Gewerkschaften müssen sich zu starken Verhandlungspartnern gegenüber staatlichen Leitern in den Betrieben und gegenüber der Regierung entwickeln. Nur so werden wir sichern können, dass nicht auch bei uns Sozialabbau und Arbeitslosigkeit Einzug halten.

Schafft dafür Voraussetzungen durch Erneuerung der Gewerkschaften!

Deshalb:

Wir hoffen für alle und brauchen jeden!

KOMITEE ZUR VORBEREITUNG DES AUSSERORDENTLICHEN FDGB-KONGRESSES

Der neue Hammer, Nr. 2, 26.01.1990, 39. Jahrgang, Betriebszeitung des VEB Schwermaschinenbau Lauchhammerwerk, Betriebszeitung des VEB Schwermaschinenbau Lauchhammerwerk

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