Für einen neuen FDGB!
Vorschläge und Forderungen unserer Mitglieder zur Erneuerung der Gewerkschaftsarbeit
Viele Vorschläge und Forderungen unserer Gewerkschaftsmitglieder wurden uns als BGL und zur Weiterleitung an das Arbeitssekretariat des FDGB in Vorbereitung auf den außerordentlichen Gewerkschaftskongress unterbreitet. Damit untermauern unsere Mitglieder eine grundlegende Veränderung in der Gewerkschaftsarbeit und Erneuerung unserer Organisation. Wir stehen hinter diesen Forderungen und treten dafür ein, dass sie umgesetzt werden. Das sind u.a. solche Forderungen nach
- einem Gewerkschaftsgesetz, das die Rechte der Gewerkschaften, unabhängig von Parteien und Staat im Interesse der Mitglieder regelt und Maßnahmen zum Streikrecht als äußerstes Kampfmittel der Gewerkschaft fixiert
- einem überarbeiteten Arbeitsgesetzbuch und klarer Formulierung der Kann-Bestimmungen
- Änderung der Artikel 44 und
45 der Verfassung zur Rolle der Gewerkschaften einschließlich der Fixierung des Vereinigungs- und Versammlungsrechts bei Beibehaltung des antifaschistischen Gedankens
- Schrittweiser Einführung eines Lohn- und Tarifgesetzes auf der Grundlage gesetzlich festgelegter Mindestansprüche, die die soziale Sicherheit der Werktätigen als oberstes Ziel der Arbeit der Gewerkschaft garantieren, wie:
- konsequente Führung der leistungsorientierten Lohnpolitik
- Schaffung einheitlicher Besteuerungsprinzipien
- eigenverantwortliche Entscheidung des Betriebes über die Höhe der Prämienzahlungen entsprechend dem erwirtschafteten Gewinn, einschließlich der Jahresendprämie
- stabiles Lohn-Preis-Verhalten
- Neuregelung der Erschwerniszulage bis hin
- zu Regelungen der Teilzeitbeschäftigung und flexiblen Arbeitszeitregelungen
- aktivere Mitarbeit der Gewerkschaft bei der Vorbereitung und Durchsetzung von Investmaßnahmen hinsichtlich hoher ökonomischer Effektivität, besserer Arbeits- und Lebensbedingungen und des Umweltschutzes
- Verbesserung des innergewerkschaftlichen Lebens auf der Grundlage der Durchsetzung der Demokratie von unten nach oben, dazu gehört:
- die selbständige Entscheidung der Mitglieder über den Inhalt der gewerkschaftlichen Mitgliederversammlungen, welche nach der Arbeit stattfinden,
- die selbständige Entscheidung über Inhalt, Anzahl und Zusammensetzung der Kommissionen zur Unterstützung der Gewerkschaftsarbeit,
- die Wahl der Gewerkschaftsfunktionäre einzig und allein nach dem Prinzip des Vertrauens, der Befähigung und der aktiven Arbeit im Interesse aller Mitglieder, durch alle Mitglieder,
- die selbständige Entscheidung der Gewerkschaftsgruppen über die Teilnahme am Wettbewerb und über Aktivitäten des geistig-kulturellen und sportlichen Lebens.
Aus der Vielfalt der berechtigten Forderungen gilt es, sie nicht nur nach "oben" weiterzuleiten, sondern eigene Aufgaben zur Realisierung abzuleiten und in die tägliche Gewerkschaftsarbeit einzubeziehen.
S(...),
BGL-Vorsitzende
aus: Betriebszeitung, Nr. 1/90, 1. Januar-Ausgabe, 35. Jahrgang, Betriebszeitung der Werktätigen des VEB VBSZ Baumwollspinnerei Flöha und der Zwirnerei Nähfadenfabrik Osderan