DDR 1989/90 Brandenburger Tor

Auflösung des FDGB

Der Gewerkschaftskongress möge beschließen:

Der FDGB wird mit Wirkung zum 30. 9. 1990 als Dachverband der Industriegewerkschaften und Gewerkschaften - gemäß der beschlossenen Satzung vom 31.1. 1.2. 1990 - aufgelöst.

Die Gewerkschaften und Industriegewerkschaften de DDR werden größtenteils mit ihren Partnern aus der BRD bereits in wenigen Wochen vereint sein. Der Deutsche Gewerkschaftsbund, DGB, ist damit der Bund für die gewerkschaftlich Organisierten in den 16 Ländern eines gemeinsamen Deutschlands.

Der am 9. 5. 1990 eingeleitete Prozess zur Auflösung des FDGB und die Bildung des Sprecherrates waren notwendig und hatten keine Alternative. Das Vertrauen der Mitglieder in den FDGB war verloren. Dadurch wurde auch die Arbeit der Einzelgewerkschaften existentiell gefährdet, solange sie den FDGB als Dachverband mitgetragen hatten.

Ebenfalls wurde von politischen Parteien und Regierungen bedeutet, dass der FDGB für sie als Vertretungsorgan der Gewerkschaften kein Ansprechpartner mehr sei. Damit drohten die Gewerkschafter. der DDR ihren Einfluss auf die demokratische und soziale Gestaltung beim gesellschaftlichen Neuaufbau in der DDR zu verlieren.

Vor dem Hintergrund des Zusammengehens beider deutscher Staaten ist die Einigkeit der Gewerkschaftsbewegung im Deutschen Gewerkschaftsbund die einzig richtige Perspektive. Der Sprecherrat hat vor diesem Hintergrund die enge Zusammenarbeit mit dem DGB gesucht. Das Ergebnis dieser engen Verzahnung der Interessenvertretung war der zunehmende Vertrauensgewinn bei den Mitgliedern und die - teilweise - erfolgreiche Einflussnahme auf die politische Gestaltung.

Der Sprecherrat verliert sein Mandat zum 3. 10. 1990, da zu diesem Zeitpunkt der DGB für alle 16 Bundesländer Deutschlands zuständig wird. Der Kongress erwartet vom DGB, dass sich alle Mitglieder der Gewerkschaften des DGB so bald wie möglich auch auf eine wirksame Vertretung in den 5 neuen Bundesländern verlassen können.

Tribüne, Nr. 178, Fr. 14.09.1990

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