Antrag von Demokratie Jetzt zur Erhaltung der Wohn- und Lebensgewohnheiten

Viele Bürger der DDR, insbesondere im Berliner Raum und in den Grenzgebieten zur BRD, sind in großer Sorge und Angst um die Erhaltung ihrer Wohn- und Lebensgewohnheiten. Sie werden von Bürgern der BRD und Westberlin heimgesucht, die altes Eigentum einklagen wollen.

Massive Anzeichen von Spekulation mit Häusern und Grundstücken sind tägliche Praxis. (siehe auch Anzeigenblätter). Es darf nicht zugelassen werden, dass die Bürger der DDR ihr durch Fleiß und Mühe in vielen Jahren erarbeitetes Eigentum wiederum verlieren.

Der Runde Tisch fordert deshalb die Regierung und die Volkskammer der DDR auf, folgendes unverzüglich gesetzlich zu regeln:

1. Mieter und Nutzer von so genannten Westgrundstücken (Mehrfamilienhäuser, Einfamilienhäuser, Erholungsgrundstücke und Gewerberäume) erhalten das Recht, nach den zurzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen, die Grundstücke sofort zu erwerben.

2. Die so genannten Westgrundstücke, die von den derzeitigen Mietern und Nutzer nicht erworben werden, sind im kommunales Eigentum zu überführen.

3. Über Entschädigungsformen der ursprünglichen Eigentümer hat die Regierung der DDR mit der Regierung der Bundesrepublik Deutschland einvernehmliche Regelungen zu treffen.

4. In die kurzfristige Ausarbeitung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen sollten kompetente Vertreter der "Plattform des Mieterbundes der DDR" einbezogen werden.

Demokratie Jetzt bittet um Zustimmung zu dieser Vorlage und Überweisung an den Rechtsausschuss des Runden Tisches und an den Rechtsausschuss der Volkskammer.


[13. Sitzung des Zentralen Runden Tisch, 19.02.1990. Der Antrag wurde mit Mehrheit - eine Gegenstimme, drei Enthaltungen - an die Arbeitsgruppe Recht überwiesen.]