Kooperationsabkommen
zwischen
dem Hauptvorstand der Industriegewerkschaft Chemie-Papier-Keramik mit dem Sitz in Hannover
und
dem Hauptvorstand der Industriegewerkschaft Chemie, Glas und Keramik mit dem Sitz in Halle.
Ziel des Kooperationsabkommens ist nach einer Phase der Kooperation der Zusammenschluss beider Organisationen.
PRÄAMBEL
Beide Organisationen bekennen sich zu den Grundsätzen der Demokratie in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Sie sind unabhängig von politischen Parteien und anderen außergewerkschaftlichen Institutionen.
Sie bekräftigen ihren festen Willen, auf der demokratischen Grundlage von Mitbestimmung, Mitwirkung und Mitverantwortung zur Wahrung und Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Interessen und Lebensbedingungen der Arbeitnehmer ihres Organisationsbereiches zusammenzuarbeiten . Dazu gehört u. a. die Einführung des Betriebsrätewesens in der DDR.
Die Politik des demokratischen und sachbezogenen Umgangs miteinander auf der Ebene der Tarifpolitik wie auf der gesellschaftspolitischen Ebene auf der Grundlage des Sozialstaatsgebots hat sich in der Bundesrepublik bewährt. Sie auch in der DDR zu entwickeln und auszubauen, ist das gemeinsame Ziel beider Organisationen.
Beide Organisationen erklären, dass bei dem zu vollziehenden Zusammenschluss Sitz des Hauptvorstandes HANNOVER bleibt.
I. ZIEL DES KOOPERATIONSABKOMMENS
1. Beide Organisationen streben den Zusammenschluss an; den Termin legen die Hauptvorstände beider Organisationen fest.
2. Dazu wird ein gemeinsamer Ordentlicher Gewerkschaftstag einberufen.
II. ALLGEMEINE REGELUNGEN
1. Beide Organisationen bilden ab sofort eine paritätisch besetzte Vorstandskommission, die alle im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss stehenden Entscheidungen trifft. Diese Vorstandskommission besteht aus den Vorsitzenden sowie jeweils 2 Stellvertretern. Sie kann zur Regelung wichtiger Fragen Beauftragte benennen. Den Vorsitz führen paritätisch die Vorsitzenden beider Organisationen.
2. Aufgabe der Vorstandskommission ist es‚ die Politik der beiden Organisationen auf den geplanten Zusammenschluss auszurichten. In allen entscheidenden politischen, personellen, finanziellen und organisatorischen Fragen, die in einer der beiden Organisationen entschieden werden, findet einer vorherige Konsultation in der Vorstandskommission statt.
3. Es wird ein Lenkungsausschuss eingesetzt, der für die Vorstandskommission in den Fragen Finanzen‚ Organisationsstruktur und Satzung Vorschläge erarbeitet.
4. Der Lenkungsausschuss wird mit der Erarbeitung einer gemeinsamen Satzung beauftragt, dabei bilden die organisationspolitischen Grundsätze der Satzung der Industriegewerkschaft Chemie-Papier-Keramik die Grundlage. Soziale Leistungen der Satzung der Industriegewerkschaft Chemie, Glas und Keramik sollen, solange die Angleichung der sozialrechtlichen Bedingungen in der DDR noch nicht erfolgt ist, als Anhang zu dieser gemeinsamen Satzung mit der ausschließlichen Gültigkeit für das Organisationsgebiet der DDR ‚ aufgenommen werden.
5. Für wichtige Fachgebiete werden von der Vorstandskommission gemeinsame Fachausschüsse eingesetzt, die Fachfragen beider Organisationen beraten. Diese Fachausschüsse sind den zuständigen Vorstandsmitgliedern zugeordnet. Bei wichtigen politischen Aussagen der Fachausschüsse hat eine vorherige Abstimmung mit der Vorstandskommission stattzufinden.
6. Soweit sich aus der Kooperationsarbeit die Notwendigkeit der Bildung weiterer Fachausschüsse ergibt, trifft hierzu die Vorstandskommission die endgültige Entscheidung.
7. Die IG Chemie, Glas und Keramik und die IG Chemie-Papier-Keramik bekennen sich zur internationalen und europäischen Zusammenarbeit. Die IG Chemie, Glas und Keramik hat ihre Tätigkeit in der ICPS des WGB durch Austritt beendet und wird einen Beobachterstatus bei der Europäischen Föderation der Chemiegewerkschaften und der ICEF beantragen.
Hannover, den 14. Mai 1990
| Hermann Rappe Vorsitzender der Industriegewerkschaft Chemie-Papier-Keramik | Hartmut Löschner Vorsitzender der Industriegewerkschaft Chemie‚ Glas und Keramik |
