Fr. 1. Juni 1990


Link zum Protokoll der 10. Sitzung der Volkskammer

Link zum Inkraftsetzung von BRD-Rechtsforschriften in der DDR

Link zum Memorandum of Telephone Conversation, Telephone Call [by President Bush] to Chancellor Helmut Kohl of the Federal Republic of Germany

Löhne und Gehälter sind auch im Juni und Juli zu den in den betrieblichen Arbeitsordnungen festgelegten Terminen zu zahlen. Darauf weist die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit und Soziales am Donnerstag hin. Die von einigen Betrieben bekannt gewordene Absicht, im Juli fällige Löhne und Gehälter bereits im Juni auszuzahlen, sei unzulässig und stehe im Widerspruch zu den gesetzlichen Regelungen. Es muss auf jeden Fall gesichert werden, betont das Ministerium, dass nach Inkrafttreten der Währungsunion jeder Arbeitnehmer Lohn oder Gehalt erstmalig im Juli in D-Mark erhält.
(Neue Zeit, Fr. 01.06.1990)

Ab 1. Juni können DDR-Bürger ohne Visum in die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein reisen, sofern die DDR ihrerseits die Visapflicht für Eidgenossen abschafft. Das gab das Justizministerium in Bern bekannt.
(Neues Deutschland, Fr. 25.05.1990)

Die DDR-Regierung hebt ab 1. Juni den Visazwang, für Bürger Belgiens, Frankreichs, Luxemburgs und der Niederland auf der Grundlage der Gegenseitigkeit auf. Bürger dieser Länder können mit Reise-, Dienst- oder Diplomatenpass, mit Personalausweisen und Kinderausweisen visafrei einreise und sich dort bis zu drei Monaten aufhalten.
(Neues Deutschland, Sa. 19.05.1990)

Visafrei nach Spanien ist nun möglich.

Das Joint Venture Unternehmen "Deutsche Bank – Kreditbank AG" übernimmt 112 Filialen in der DDR.

Das Automobilwerk Eisenach ist seit heute eine GmbH. Der Preis für das Model Wartburg 1.3 soll nach dem 1. Juli zwischen 12 000 und 14 000 DM liegen.

Aus Karl-Marx-Stadt wird Chemnitz. Das beschließt, mit sofortiger Wirkung, das Stadtparlament auf seiner ersten Sitzung.

Der ÖTV-Bezirk Berlin (West) dehnt sich auf Berlin (Ost) aus.

Die Sozialpläne für entlasse Mitarbeiter von Parteien und Organisationen, die unter treuhänderische Verwaltung nach dem Parteiengesetz stehen, bedürfen der Genehmigung der Unabhängigen Kommission und mit Inkrafttreten des Einigungsvertrages der Genehmigung der Treuhandanstalt im Einvernehmen mit der Unabhängigen Kommission.

Die am 24.04.1990 verabredete Kontaktkommission des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten und des Auswärtigen Amtes, unter Leitung der beiden Minister, nimmt ihre Arbeit auf. Ihre Aufgabe ist die gegenseitige Unterrichtung, Konsultation und Abstimmung der Außenpolitik. Es werden Arbeitsgruppen Rüstungskontrolle und Abrüstung, Vereinte Nationen, EG- und Wirtschaftsfragen, Nord-Süd-Fragen, Auswärtige Kulturpolitik, Rechts- und Konsularwesen und administrative Fragen gebildet.

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