Brauchen wir einen Betriebsrat?

Diese Frage ist im Rahmen unserer Gewerkschaft umstritten. Das am meisten gebrauchte Argument ist:

"95 Prozent unserer Werktätigen sind in einer einzigen Gewerkschaft organisiert. Damit ist die Gewerkschaft in der Lage, im Interesse der gesamten Belegschaft einerseits in die Entscheidungen der Betriebsleitung regulierend einzugreifen und andererseits den Werktätigen des Betriebes Rechtshilfe auf der Grundlage der bestehenden Gesetze und betrieblichen Entscheidungen zu leisten."

Betrachtet man dieses Argument genau, dann kommt man zu der Feststellung, dass damit in der Hand der Gewerkschaft sowohl die gesetzgeberische Funktion - die Legislative - als, auch die rechtsdurchsetzende Funktion - die Exekutive - liegen würde.

Das ist genau der Punkt, der in der Vergangenheit der alten Partei- und Staatsführung anzulasten war und der entscheidend mit zur gegenwärtigen Krise geführt hat.

Aus diesem Grunde bin ich der Auffassung, dass diese beiden Funktionen nicht in eine Gewerkschaft gehören.

Ein weiterer Punkt ist in dieser Sache ebenfalls diskussionswürdig. Unsere Gewerkschaft vertritt in unserem Betrieb - und nicht nur hier - die Interessen der Arbeiter, der Angestellten und der Hoch- und Fachschulkader. Die Interessen dieser Schichten waren in der Vergangenheit und werden im Rahmen der Marktwirtschaft noch viel extremer auseinander gehen. Sie werden sich sogar diametral gegenüberstehen. Das erfordert, dass diese Schichten nicht von einer einzigen Gewerkschaft vertreten werden können. Es wird notwendig werden, dass die Angestellten eine eigene Gewerkschaft gründen müssen. Sieht man davon ab, dass die Gewerkschaft bisher ihre Vertretungsfunktion sowieso nicht allzu wichtig nahm, hat sie unter dem Strich für die Angestellten und die Intelligenz nahezu keine Ergebnisse aufzuweisen. Die genannten Schichten blieben über mehr als 15 Jahre in Größenordnungen in der Entwicklung der Entlohnung und Besteuerung hinter denen der Produktionsgrundarbeiter zurück. Die durch staatliche Modifikationen der Lohnsysteme eingetretenen Lohnerhöhungen waren bei weitem nicht in der Lage, die Preissteigerungen zu kompensieren. Die Gewerkschaft sah das, aber blieb tatenlos.

Führt man diesen Gedanken weiter, dann kommt man zu zwei Gewerkschaften im Betrieb. Das erfordert auch aus diesem Grunde einen Betriebsrat.

Wie kommen wir zu einem Betriebsrat?

Gehen wir davon aus, das der Betriebsrat die Interessen der Werktätigen an der Entwicklung des Betriebes wirksam beeinflussen soll, dann braucht er Legitimität, dann braucht er unser Vertrauen, gesetzlich geregelte Mitspracherechte, eine der Leistung und der Verantwortung angepasste Entlohnung und einen Schutz in umfassendem Sinne. Legitimität und Vertrauen können wir ihm durch unsere Stimme bei einer betrieblichen Wahl geben. Ich würde vorschlagen, dass jeder Bereich unseres Betriebes mindestens einen Vorschlag an die Gewerkschaft einreicht. Diese Vorschläge sollten anläßlich der Gewerkschaftswahl - Betriebsräte können auch Nichtgewerkschafter wählen - zur Wahl gestellt werden. Diese dort gewählten Betriebsratsmitglieder wählen dann ihre Leitung, die aus 3 Personen besteht. Diese 3 Leitungsmitglieder sollten mindestens 50 Prozent Ihrer Arbeitszeit für diese Funktion nutzen können. In einer Vereinbarung zwischen Betriebsleitung und dem Betriebsrat sollten bis zur Verabschiedung eines Betriebsverfassungsgesetzes die Rechte und Pflichten sowie eine zusätzliche Vergütung und die Unkündbarkeit für die Betriebsratsmitglieder vereinbart werden.

Die Organisation dieses Prozesses sollte in der Anfangsphase durch die Gewerkschaft realisiert werden.

Finden wir dort keine Unterstützung, dann biete ich mich als Anlaufpunkt für die Bildung einer Initiativgruppe "Betriebsrat" an.

Manfred S(...), Patentabteilung C 1, Zimmer 117

aus: Funke Betriebszeitung des VEB Wirkmaschinenbau, 33. Jahrgang, Nr. 2. Februar-Ausgabe


Belegschaftsrat gebildet

Entsprechend einem Beschluss der Vertrauensleutevollversammlung vom 28.2.1990 wurden durch die Vertrauensleute der Gewerkschaftsgruppen Kollegen für die Mitarbeit in einem zu bildenden Belegschaftsrat benannt und von den AGL bestätigt.

Dieser Belegschaftsrat, eine Fachgruppe der Gewerkschaft, ist als Interessenvertreter der Werktätigen in alle, die Zukunft des Betriebes betreffenden Entscheidungen mit einzubeziehen.

Dieses Gremium arbeitet bis zur Bildung eines gewählten Betriebsrates.

Folgende Kolleginnen und Kollegen bilden auf der Grundlage der eingereichten Vorschläge den Belegschaftsrat:

- B(...), G(...) Direktorat E
- B(...), J(...), Direktorat T    
- D(...), D(...), Direktorat T
- H(...), J(...), Direktorat K
- J(...), J(...), Direktorat A
- K(...), M(...), Direktorat F
- M(...), A(...), Direktorat L
- R(...), S(...), Direktorat E
- S(...), G(...) BGL
- S(...), R(...), Direktorat F
- S(...), B(...), Direktorat T
- S(...), J(...), Direktorat F
- S(...), V(...), Direktorat O

Nachfolgekandidaten sind:
- D(...), W(...), Direktorat E
- R(...), K(...), Direktorat A
- S(...), M(...), Direktorat E

Am 9. 3. 1990 wurden in der ersten Zusammenkunft des Belegschaftsrates als

Vorsitzender - Koll. S(...) R(...) sowie die
Stellvertreter - Koll. J(...) S(...) und Koll. J(...) J(...) gewählt.

R(...) M(...) Verantwortlicher der BGL für die Bildung eines Belegschaftsrates

aus: Funke Betriebszeitung des VEB Wirkmaschinenbau, 33. Jahrgang, Nr. 3 März-Ausgabe


Der Betriebsrat stellt sich vor

Die praktische Tätigkeit des seit März 1990 existierenden Belegschaftsrates zeigte, dass der Wirkungsgrad dieses Gremiums, trotz hohen Einsatzes der Mitglieder, zu wünschen übrig ließ. Diese Tatsache führte sowohl bei der Leitung als auch bei den Beschäftigten des Betriebes zu dem Schluss, kurzfristig einen Betriebsrat ins Leben zu rufen.

Die Leitung des Betriebes räumte ein, das Tätigkeitsbild an das Wirken eines Betriebsrates in der BRD mit zwei Einschränkungen anzulehnen:

1. Auf ein Jahr verkürzte Amtszeit;

2. Begrenzung des Arbeitszeitanteils der für die Tätigkeit aufgewendet werden darf.

Mit diesen Vorgaben wurde am 27. April 1990 in der ersten freien geheimen Wahl im VEB Wirkmaschinenbau der Betriebsrat gewählt. Ihm gehören, aufbauend auf dem Betriebsverfassungsgesetz und der gegenwärtigen Struktur, 8 Vertreter der Arbeiter und 7 Vertreter der Angestellten an.

In der konstituierenden Sitzung und den ersten Beratungen wurden als amtierender Vorsitzender Kollege D(...) D(...), als Stellvertreter Kollege H(...) W(...) und als amtierender Stellvertreter Kollege B(...) F(...) gewählt.

Der Betriebsrat sieht sein Tätigkeitsfeld in der Mitwirkung bei der Schaffung von Voraussetzungen für die Existenzfähigkeit des Betriebes unter marktwirtschaftlichen Bedingungen bei Wahrung der Interessen der Werktätigen. Daraus leiten sich u.a. folgende Schwerpunkte für die Arbeit ab:

- Ausschreibung der Stellen für leitendes Personal einschließlich Geschäftsführer, Mitbestimmung bei deren namentlicher Festlegung. Ziel ist es, eine leistungsfähige Leitung an die Spitze des Betriebes zu stellen.

- Mitwirkungsleistungen beim Erstellen eines Sozialplanes

- Kontrolle über Ausschöpfung des noch verfügbaren Lohnfonds

- Beurteilung zur Zahlung der Jahresendprämie für das erste Halbjahr 1990 per 15.6.1990

- Einflussnahme auf z.Z. existierende Arbeitszeitregelungen in Härtefällen

- Mitentscheidung über die Zukunft der Urlaubsobjekte des Betriebes

Erschwert wird die Tätigkeit durch die gegenwärtig noch existierende komplizierte Rechtslage. Das Einarbeiten in die Bedingungen der freien Marktwirtschaft bedeutet für alle Mitglieder hohen Einsatz und Aufwand, auch außerhalb der gesetzlichen Arbeitszeit. Trotz der relativ kurzen Zeit des Wirkens wurde bereits eine Vielzahl der genannten Aufgaben in Angriff genommen. Um eine enge Verbindung zur Belegschaft herstellen zu können, ist das Einrichten von Sprechzeiten vorgesehen, vorerst dienstags von 8.00 - 10.00 Uhr im Raum E 214. An der Tür dieses Zimmers wird ein Briefkasten angebracht, in den Anfragen, Problemstellungen, Meinungsäußerungen u.ä. eingeworfen werden können.

Natürlich stehen alle Mitglieder auch an ihren Arbeitsplätzen für Auskünfte und persönliche Aussprachen zur Verfügung.

Leider stellen wir fest, dass im Betriebsrat nur Kollegen vertreten sind. Wir versichern jedoch, die Interessen unserer Frauen in vollem Umfang wahrzunehmen.

Jeder sollte bedenken:

Von der Qualität der Zusammenarbeit mit der Belegschaft und den künftigen Vertrauensleuten werden im Wesentlichen die Ergebnisse der Arbeit des Betriebsrates abhängen.

D(...),
amt. Vorsitzender des
Betriebsrates

aus: Funke, 33. Jahrgang, Nr. 5 Mai-Ausgabe, Betriebszeitung des VEB Wirkmaschinenbau

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