Gewerkschaft ENERGIE
Vertrauen neu gewinnen!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir wenden uns an Euch, die Ihr in den Betriebsteilen und Bereichen, im Kombinat und auf der Straße aktiv für die Erneuerung der DDR eintretet.
Wir wissen uns mit Euch einig in dem gemeinsamen Ziel, das Leben in unserem Land wieder lohnenswert zu machen.
Das wollen wir in breitem, schöpferischem, demokratischem Wirken gemeinsam erstreiten und erarbeiten. Es geht nicht um Zugehörigkeit zu Parteien, Organisationen, Religionen. Es geht um unseren Betrieb und unser Land.
Gewerkschaftsarbeit als Interessenvertretung aller erfordert eine Neuprofilierung von der Basis aus. Mit der GEWERKSCHAFT ENERGIE beginnen wir diese Erneuerung.
Was will die Gewerkschaft Energie?
1. Mitbestimmung und wirksame Gewerkschaftsdemokratie
- Mitbestimmung, Unabhängigkeit und eigene Finanzgewalt für die Interessenvertretung unserer Mitglieder.
- Gleichberechtigte Mitwirkung und Vertretung in einem neu aufzubauenden Gewerkschaftsdachverband.
- Eine eigene Satzung für den Schutz und die Durchsetzung der Mitglieder- und Gewerkschaftsvertreterinteressen.
- Eine eigene demokratische Wahlordnung.
- Ein Gewerkschaftsgesetz, weiches Rechte und Pflichten der Gewerkschaften in den Betrieben eindeutig regelt und sichert.
- Ein verbessertes Arbeitsgesetzbuch für alle Werktätigen einschließlich gesetzlicher Regelungen für ein Streikrecht
- Eigenständige gewerkschaftliche Jugendlichen- und Lehrlingsvertretung.
- Gleichstellung von Frau und Mann in allen Lebensbereichen.
- Gewerkschaftliches Mitspracherecht und Zustimmung in allen Personalfragen.
2. Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutz, Arbeitsumgebung
- Sichere, gesundheitlich gefahrlose Arbeitsbedingungen.
- Keine Erschwernisse an neuen Arbeitsplätzen.
- Änderung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufes oder der Arbeitsumgebung nur mit gewerkschaftlicher Zustimmung.
- Keine Abstriche an geplanten und bilanzierten Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen.
- Keine gewerkschaftliche Zustimmung zu Ausnahmegenehmigungen für Arbeitsbedingungen.
- Materiell und finanziell gesicherte Sofortmaßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz entsprechend den Arbeitsplatzanalysen.
- Konsequente Beseitigung von Umweltbelastungen.
- Rechtsverbindliche Sozialprojekte als Bestandteil der betrieblichen Entwicklungskonzeptionen unter gewerkschaftlicher Mitbestimmung.
- Ein wirksames betriebliches Gesundheitswesen.
3. Leistungsgerechte Entlohnung und Tarifautonomie
- Gleicher Lohn für gleiche Arbeit.
- Rechtsverbindliche Sicherung in Rahmenkollektivverträgen, Tarifverträgen, Urlaubsvereinbarungen usw.
- Leistungsgerechte Entlohnung.
- Lohnfondseinsatz in betrieblicher Verantwortung. Festlegung dazu im BKV.
- Verantwortungsgerechte Entlohnung für Meister, ihnen gleichgestellte Kollektivleiter, Lehrmeister.
- Besondere Stimulierung der Schichtarbeit.
- Wirksame, leistungsfördernde Entlohnung für wissenschaftlich-technische und technisch-ökonomische Fachkräfte.
- Gleiche Besteuerung aller Beschäftigten und überschaubare Lohn- und Gehaltsabrechnung.
- Neuregelung der Bildung und Verwendung des Prämienfonds.
- Einheitliche und überschaubare Grundsätze zur Zahlung der Jahresprämie schon für 1989.
- Soziale Sicherheit bei technologischer Veränderung des Arbeitsplatzes und altersbedingten oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit.
- Einführung eines sozialen Ausgleichsfonds.
- Soziale Sicherheit und Rentenausgleichsgarantie bei Subventions- und Preisveränderungen.
- Einheitliches Rentenrecht für alle.
4. Arbeitszeit, Urlaub und Freizeit
- Verringerungen der Wochenarbeitszeit.
- Einführung der gleitenden Arbeitszeit.
- Neuordnung des gewerkschaftlichen Feriendienstes und des betrieblichen Erholungswesens.
- Wiedereinführung des Treueurlaubs.
- Gestaffelte Schulferienzeiten für bessere Familienerholung.
- Sicherung einer erlebnisreichen Feriengestaltung für unsere Kinder durch den Betrieb.
- Vielfältige, interessante Kultur- und Freizeitangebote durch den Betrieb.
5. Bildung und Weiterbildung
- Berufliche Bildung und Weiterbildung als gesichertes gleiches Recht für alle.
- Berufsausbildung, die stärker solide handwerkliche Fähigkeiten und Fertigkeiten entwickelt und die Beherrschung der modernen Technik sichert.
- Gewerkschaftliche Mitbestimmung bei der Durchführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsausbildung.
- Bezahlte Freistellung für betriebliche Bildungsmaßnahmen.
6. Wirtschafts- und Strukturreform
- Recht auf Arbeit für alle - Vollbeschäftigung.
- Öffentliche Diskussion und gewerkschaftliche Mitsprache bei volkswirtschaftlichen und betrieblichen Struktur- und Eigentumsveränderungen.
- Mehr marktorientierte betriebliche Entscheidungsfreiheit.
- Betriebsvereinbarungen, die mit steigendem Gewinn steigende Sozialleistungen sichern.
- Durchsetzung von industriezweigspezifischen Leistungen für Mitarbeiter der Energiewirtschaft.
- Besonderer Kündigungsschutz nach 10-jähriger Betriebszugehörigkeit.
Um das durchzusetzen, ist eine starke, finanzkräftige und nur den Interessen ihrer Mitglieder verpflichteten Gewerkschaft Energie notwendig. Jeder Beschäftigte in der Energiewirtschaft braucht eine solche Gewerkschaft für die Sicherung, den Schutz und die Vertretung seiner Interessen.
Die Gewerkschaft ENERGIE braucht Jeden!
Arbeitsgruppe Gewerkschaft im VEB Energiekombinat Berlin Stammbetrieb Littenstraße 109, Berlin Telefon (...)/241
aus: Demokratiebewegung - wie weiter?, Dezember 1989-Januar 1990, Demokratiebewegung in der DDR, Materialien zur gewerkschaftlichen Bildungsarbeit, DGB-Bundesvorstand, Abt. gewerkschaftliche Bildung, ohne Ort und Datum