An die Werktätigen und Angestellten des VEB Sachsenbräu Leipzig - Stammbetrieb
(Aufruf zur Wahl eines Betriebsrates)

Seit dem Zeitpunkt der "Wende" erwartet Ihr, dass sich in unserem Betrieb etwas ändert. Doch wie vielleicht jeder feststellen muss, passiert hier offensichtlich nichts.

Abgesehen davon, daß in jüngster Zeit öfters ominöse BMWs oder Audis auf dem Betriebsgelände vorfahren, ist von einem Andersdenken nichts zu spüren.

Die Gewerkschaftsgruppe unseres Betriebes ist in einem völlig desolaten Zustand, und man versucht nicht einmal, sich neu zu formieren.

Dabei muss festgestellt werden, daß viele Kollegen eine passive Handlungsbereitschaft und aktive Interessenlosigkeit an den Tag legen.

Doch es geht um mehr, Kollegen!!!!
Es geht um unsere Interessen!!!!
Es geht um unser Mitbestimmungsrecht!!!!

Denn immerhin sind wir nach wie vor Volkseigener Betrieb und nicht ein Privatbetrieb.

Man führt Gespräche mit westlichen Firmen und hält Stillschweigen darüber.

Kollegen!!!!

Es wird Zeit, dass wir ein Wörtchen mitreden! Ihr habt ein Recht darauf zu wissen, was mit unserem Betrieb passiert, was Verhandlungen mit Westfirmen ergeben, was für Investitionen geplant werden und welche nicht.

Betriebsrat - so schnell wie möglich wählen. Warum?

Die bisherige handlungsunfähige BGL ist offiziell zurückgetreten. Sie amtiert noch bis zur Neuwahl einer neuen Vertretung der Werktätigen im Betrieb.

Kollegen, wenn wir es nicht in kürzester Zeit schaffen, eine neue Interessenvertretung der Belegschaft zu wählen, werden uns unter Ausnutzung dieser Situation die Betriebsleitung sowie deren Vertragspartner (in Zukunft vielleicht Coca-Cola oder Kulmbacher), die Bedingungen diktieren, unter denen wir zu arbeiten haben. Seit dem Wochenende wird in Regierungskreisen erörtert, ob man die 49 %-Anteilklausel absetzen soll oder nicht, und inwieweit westliches Kapital einsetzbar ist.

Das bedeutet, es droht uns die hemmungslose Ausbeutung unserer Arbeitskräfte noch verschärfter als bisher. Das müssen wir verhindern!

Deshalb brauchen wir eine neue demokratische und wirksame Form der Mitbestimmung in unserem Betrieb, die durch Mehrheitsbeschluß der Gesamtbelegschaft gewählt und legitimiert ist und deshalb auch die im AGB verbrieften Rechte der ehemaligen BGL in Anspruch nehmen kann. Der Betriebsrat wird sich in diesem Zusammenhang für eine Neukonzipierung des Arbeitsrechts in der DDR einsetzen.

Für die Bildung des BR sind mindestens 51 % der Zustimmung erforderlich. Bei ca. 1 100 Beschäftigten wären das ca. 560 Unterschriften.

Bis zum 22. Januar 1990 sollen die Vertrauensleute die Unterschriftensammlung durchführen, und diese Listen bis 22.1.1990 im Postfach der BGL BT I abgeben.

Bei Zustimmung soll aus jeder Abteilung jeweils ein Vorschlag für die Mitarbeiter im BR gemacht werden, welche dann zur Wahl gestellt werden.

Warum müssen wir die Form der Interessenvertretung "Betriebsrat" wählen?

BR sind Interessenvertreter der Gesamtbelegschaft im Betrieb. Dagegen sind Gewerkschaften und Berufsverbände als Organisation nur Interessenvertretungen ihrer Mitglieder, deren Bedeutung in den Berufsbranchen bzw. der gesamtgesellschaftlichen Interessenvertretung besteht (Beisp.: IS H. N. und Genuss auf Handelsebene).

BR und Gewerkschaften schließen sich folglich daher nicht gegenseitig aus, sondern ergänzen sich in einem System der Interessenvertretung auf unterschiedlicher Ebene.

Befugnisse der BR in Bezug auf die Mitbestimmung im Betrieb

- Allgemeines Mitspracherecht bei wirtschaftsstrategischen Entscheidungen, eingeschlossen Rationalisierungsstrategien,

- Vertragsabschluss mit Betriebsleitung über Lohn, Arbeits- und Lebensbedingungen (BKV, Betriebsvereinbarungen, Arbeitszeitpläne, betriebliche Lohnbedingungen u.a.),

- Mitbestimmung bzw. Mitwirkungsrecht bei der Gestaltung, Begründung, Beendigung individueller Arbeitsrechtsverhältnisse,

- sichert die Rechte besonderer Personengruppen (Frauen- und Jugendförderung, Beschäftigung von Schwerbehinderten und Rehabilitanden und von Werktätigen in höherem Lebensalter,

- Vetorecht bei Änderung der Eigentumsverhältnisse, Auflösen von Betrieben, Stilllegung bzw. Teilstilllegung von Betrieben,

- BR ist kein Organ, das den Einzelleiter oder das Management ersetzt, und keine Organisation der Entscheidungsvorbereitung des Leiters in staatlichen Fragen. Das können nur Unternehmen oder Aufsichtsräte sein, in denen der BR und die Branchengewerkschaft als Interessenvertreter vertreten sind.

Wie ist das Verhältnis BR-Gewerkschaft im Betrieb?

Die Gewerkschaft vertritt die Interessen auf Branchen- bzw. Industriezweigebene. Auf Betriebsebene können deshalb die Gewerkschaften ihre Interessen nur über den BR vermitteln. Das Ziel der Gewerkschaft besteht darin, möglichst stark im BR vertreten zu sein. Die Gewerkschaften könnten eine nach bisheriger Regelung soziale Funktion im Betrieb übernehmen.

Wir, die Kollegen der Abt. ... sind für die Bildung eines Betriebsrates!

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