Programm
des
Provisorischen Betriebsrats
- VEB GRW Teltow -

In einer Situation, gekennzeichnet durch

haben wir im

VEB Geräte- und Reglerwerke "Wilhelm Pieck" Teltow

einen provisorischen Betriebsrat gebildet, der sich die Aufgabe stellt,

Grundlage unserer Arbeit und unseres Einkommens ist der Betrieb. Um die Produktion und den Absatz von Erzeugnissen effektiv zu gestalten und auf die Markterfordernisse auszurichten, ist es erforderlich, anstelle der zentralen staatlichen Planung und Leitung die Eigenständigkeit der Betriebe zu setzen. Wir werden uns gemeinsam mit der Betriebsleitung für das Recht einsetzen, im Interesse des Betriebes und seiner Belegschaft selbständig über die Produktion und den Absatz, strukturelle, Veränderungen und Kooperationsbeziehungen zu entscheiden. Wir unterstützen die Betriebsleitung bei ihren Bemühungen, zu unserem Vorteil mit westlichen Firmen zusammenzuarbeiten und werden uns gemeinsam mit den Arbeitnehmervertretern in den Partnerbetrieben für die Interessen der Beschäftigten beider Seiten einsetzen. Um die Mitarbeiter unseres Betriebes im Arbeitsprozess zu motivieren und zu stimulieren, treten wir für neue Formen der Entlohnung nach dem Leistungs- und Effektivitätsprinzip ein, die den Werktätigen die Möglichkeit geben, durch ihren Fleiß und ihr Können das Einkommen des Einzelnen und des Arbeitskollektivs zu erhöhen und den Gewinn des Betriebes zu mehren. Wir sind der Meinung, dass der Betriebsdirektor nach einem noch festzulegenden Verfahren demokratisch gewählt werden sollte.

Der Betriebsrat wird die Belegschaft bei der Durchsetzung ihrer Gehalts- und Lohnforderungen gegenüber der Betriebsleitung vertreten. Dazu brauchen wir die Tarifautonomie der Betriebe. In Verbindung mit den Tarifen werden mit der Betriebsleitung Regelungen über Arbeitszeit, Urlaub, Arbeit an Sonn- und Feiertagen, Schichtarbeit, Überstunden, Einführung neuer Technologien, Gesundheitsschutz, Arbeits- und Lebensbedingungen sowie Umweltschutz vertraglich vereinbart. Falls sich Umbesetzungen, Umschulungen und Qualifikationsmaßnahmen erforderlich machen oder die Betriebsleitung einen Abbau der Belegschaft als unumgänglich ansieht bzw. andere soziale Härten auftreten, wird der Betriebsrat die Interessen der Betroffenen vertreten.

Damit der Betriebsrat Einfluss auf die Entwicklung und Wirtschaftlichkeit des Betriebes ausüben und als Interessenvertreter der Belegschaft wirksam werden kann, brauchen wir ein Mitbestimmungs- und Streikrecht, in dem seine Rechte und Pflichten, die Ursachen, die zu einem Streik führen können, und die Verfahrensweise, wie er organisiert und durchgeführt werden soll, festgelegt werden. Der Streik ist für uns nur das letzte Mittel, um einen Interessenkonflikt auszutragen. Ein demokratisches Streikrecht, in dem die Schlichtung und Urabstimmung vorgesehen sind, sehen wir nicht als "Freibrief", sondern als "Hürde" für die Auslösung eines Streiks an, als ein Mittel, spontane oder "wilde" Streiks zu verhindern. Als Kampfmittel ist er für die Stärkung der Werktätigen und ihrer Vertreterorganisationen unverzichtbar.

Um die Einheit der Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung herzustellen und die Arbeit im Betrieb auf dessen eigentlichen Bestimmungszweck - die Produktion und den Absatz von Waren - zu konzentrieren, ist der Einfluss aller nicht gewerkschaftlichen Organisationen und Parteien auszuschließen. Deshalb treten wir dafür ein, dass die SED und andere politische Organisationen ihre Tätigkeit im Betrieb einstellen, neue Parteien und Organisationen keinen Zugang zum Betrieb erhalten und die Betriebskampfgruppen der SED aufgelöst werden. Die Betriebszeitung, die der SED-Leitung untersteht, ist in ein Organ der gesamten Belegschaft umzuwandeln.

Es ist offensichtlich, dass die bisherigen Gewerkschaftsleitungen von der großen Mehrheit der Mitglieder und der Betriebsbelegschaften in der Republik abgelehnt werden und - losgelöst von der SED und den Staatsorganen - keine Lebenskraft und Überlebenschancen haben. Die FDGB-Betriebsgruppe im GRW Teltow löst sich deshalb aus dem FDGB heraus und wandelt sich in eine unabhängige Betriebsgewerkschaft um, die bis zur Bildung eines neuen zentralen Gewerkschaftsverbandes eigenständig arbeitet. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass der FDGB von der SED allein zu dem Zweck geschaffen wurde, ihre egoistischen Machtinteressen in den Betrieben abzusichern und ihr willfähriger Handlanger zu sein. Die GRW-Gewerkschaftsgruppe wird sich gemeinsam mit den unabhängigen Betriebsgewerkschaften anderer Betriebe und Einrichtungen in der DDR einen neuen zentralen Gewerkschaftsverband aufbauen.

Wir treten ein für die

Aus aktuellem Anlass fordern wir,

Teltow, den 4. 12. 1989

Provisorischer Betriebsrat
    - VEB GRW Teltow -

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