Betriebsrat - Übergangsgewerkschaft?

Die Demokratie tritt an die Stelle der Macht. Alle, auch wir Werktätigen im BGW, sind aufgefordert, jetzt mitzudenken und mitzuhandeln. Die politische Arena demokratisiert sich zunehmend. Doch wo bleibt die demokratische neue Organisation aller Werktätigen? Die Gewerkschaft ist kopflos und politisch handlungsunfähig. Deshalb unterstütze ich die Bildung eines Betriebsrates. Dieser soll nicht die Interessenvertretung einer Hand voll BGWer sein, sondern alle Werktätigen vertreten. Im Zug der Wirtschaftsreform werden im BGW große und tief greifende Strukturveränderungen nicht ausbleiben.

Wer vertritt die Nicht-Gewerkschaftsmitglieder während dieses Prozesses? - Ein Betriebsrat!

Der Betriebsrat (BR) darf keine formelle Institution für Funktionäre und Drückeberger sein. Er muss auf rechtlicher Grundlage wirkungsvoll die Interessen der Werktätigen gegenüber betrieblich/staatlicher Leitung vertreten. Für mich hätte ein BR noch folgende Aufgaben:

Es muss eine Verantwortung des Betriebes gegenüber den Werktätigen neu festgelegt werden.

Der BR ist als leitende und führende Organisation der Gewerkschaft übergeordnet. Diese Form könnte bis zur Wahl neuer, unabhängiger Gewerkschaften und deren Anerkennung durch die Werktätigen des BGW bestehen. Anschließend könnte der BR eine Unterorganisation neuer Gewerkschaftsstrukturen sein. Dieses setzt die Auflösung der alten Strukturen und der Organisation voraus.

Der BR setzt ein unbedingtes Streikrecht voraus.

Die Kompetenzen des BR müssen sich von Umweltschutz, Sozialleistungen, Lohn- und Gehaltsregelung, Gastrecht bei Vertragsverhandlungen und Urlaub sowie Überstunden erstrecken. Hierzu zähle ich noch die Tagesbetreuung der Kinder von BGW-Angehörigen, die Rentnerbetreuung ehemaliger BGWer, Arbeits- und Lebensbedingungen, materielle Stimulierung (13. Gehalt), Grundlohnfestlegungen sowie Kündigungsschutz und Rechtsbeistand für alle Werktätigen.

Die materielle, medizinische und wirtschaftliche Versorgung des Betriebes und der Werktätigen kann nicht Aufgabe des Betriebsrates sein. Hier ist für Qualität und Quantität einzig die betrieblich/staatliche Leitung verantwortlich. Ich denke hierbei an die Pausenversorgung, an Transportmittel, Lagerräume und bauliche Maßnahmen. Eigentlich an alles, was Arbeits- und Betriebsklima sowie ein hohes Betriebsniveau ausmacht. Der BR "beschränkt" sich auf Forderungen nach Verbesserung, auf die Einklage von Missständen, gegen alles, was eine Niveau- und Klimaverschlechterung ausmacht. Er richtet sich gegen alle Maßnahmen der betrieblich/staatlichen Leitung, die gegen die Rechte und die Ehre jedes Werktätigen gerichtet sind. Die Werktätigen zusammen mit ihrem Betriebsrat setzen ihre Forderungen, sei's am Arbeitsplatz, im Kollektiv, im Direktorat, im Betrieb oder im Kombinat durch. Der BR muss direkten Einfluss auf Entscheidungen des Betriebes haben, die direkt den Werktätigen berühren. Er tritt für saubere, klare und ehrliche Verhältnisse im Betrieb ein.

Der Aufbau und die Struktur des BR sind mit Sicherheit nicht so umfangreich wie die des alten FDGB. Hauptamtliche Funktionäre sind vorhanden. Sicherlich sind nicht alle Bereiche des FDGB aufzulösen. GAB, Ordnung und Sicherheit am Arbeitsplatz und im Betrieb könnten übernommen werden.

Die Leitungsstrukturen und die Befugnisse werden sich mit Sicherheit ebenfalls verändern. Deshalb halte ich es für sehr wichtig, einen festen und starken BR zu bilden.

Er ist Organ der Arbeiter und Angestellten und nicht der betrieblich/staatlichen Leitung. In dem Betriebsrat sind keine Funktionäre von Parteien und anderer Organisationen vertreten, werden jedoch vom BR ebenfalls uneingeschränkt vertreten.

Die Zeit läuft uns davon.
Entscheiden wir uns schnell.

Andreas L(...)
EEKP

aus: Lichtquelle Nr. 5, 2. Februar 1990, 42. Jahrgang, Betriebszeitung des Berliner Glühlampenwerkes, Herausgeber: Direktion des Berliner Glühlampenwerkes


Für eine unabhängige Interessenvertretung!

Im Zuge der Aufdeckungen von Korruption und Amtsmissbrauch der Gewerkschaftsfunktionäre des FDGB haben Tausende Werktätige diesen Bund verlassen. Diese Werktätigen sind nun ohne Interessenvertretung.

Im 2. Entwurf des Arbeitsprogrammes der Gewerkschaft des BGW wird nur die Vertretung der FDGB-Mitglieder vorgesehen, was die Fragen des Arbeitsrechts und der sozialen Sicherung betrifft.

Zur Wahrung der o. g. Interessen aller Werktätigen rufen wir alle Betriebsangehörigen zur Bildung eines gewerkschaftsunabhängigen Betriebsrates auf.

Bereich TE
Tel.-Nr. (...)

aus: Lichtquelle Nr. 3, 15. Januar 1990, 42. Jahrgang, Betriebszeitung des Berliner Glühlampenwerkes, Herausgeber: Direktion des Berliner Glühlampenwerkes

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