Thesen zum 2. Hauptthema des Themengebietes

"Grundzüge der Gestaltung sozialistischer Wirtschaftsbeziehungen"

Formen und Methoden des Ausgleichs zwischen selbstverwalteten Betrieben und gesellschaftlichen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Interessen

I.

Äußerungen offizieller Vertreter der Führung der DDR, u.a. die Regierungserklärung und der von der Stellvertreterin des Ministerpräsidenten für Wirtschaft mitverfasste Beitrag im ND vom 17. November 1989, zur Wirtschaftsreform zeigen, es gibt prinzipiell zu unterstützende Linien, die zu einer optimalen Harmonisierung der unterschiedlichen Methoden der Leitung und Lenkung einer modernen sozialistischen Wirtschaft führen können.

Es ist durchaus zu unterstützen, dass es für eine sozialistische Wirtschaft nicht um die Alternative Plan-Markt, sondern, bei möglichst höher Eigenverantwortung der Wirtschaftseinheiten, also der Betriebe (und wo sinnvoll, der Kombinate), um die Kombination aller Methoden einer planmäßigen Wirtschaftsführung geht. Hier entwickelt sich offenbar eine neue Philosophie zentraler Planung. Sie besteht in einem System von Auffassungen über Rolle und Platz staatlicher Pläne, wonach über die zentrale Planung u.a. zu sichern wäre:

- die Leitung der Wirtschaft nach den Erfordernissen der gesellschaftlichen Entwicklung;

- die Herstellung des Zusammenhangs zwischen gesellschaftlichen Bedürfnissen und ökonomischen Möglichkeiten;

- das Zusammenwirken staatlicher Pläne mit anderen Bestandteilen des Leitungssystems;

- ein differenziertes System von Planungs- und Leitungsinstrumentarien entsprechend den verschiedenen Eigentumsformen und territorialen Unterstellungsverhältnissen;

- ein differenziertes System im Grad der Verbindlichkeit von Planungskennziffern.

II.

Es unterliegt keinem Zweifel, dass jede moderne Wirtschaft auf Dauer nur funktioniert, wem Elemente von Planmäßigkeit und Marktmechanismen optimal kombiniert werden. Was aber für die jeweilige Gesellschaft optimal ist, hängt sowohl von den sich aus Produktionsverhältnissen herleitenden Machtverhältnissen als auch von der Machtverteilung innerhalb der herrschenden Klassen oder Schichten ab. Bei den allgemein als "sozialistisch" gekennzeichneten Gesellschaftsformen, wie sie sich zunächst in der UdSSR, später vor allem in Osteuropa und Ostasien seit Mitte der 20er Jahre entwickelten, handelt es sich

- um die Errichtung der Herrschaft einer (allgemein als Politbürokratie bezeichneten) Schicht oder Klasse, deren ökonomische Grundlage die Verfügungsgewalt über die in gesellschaftliches Eigentum überführten Produktionsmittel und das aus ihrer Anwendung resultierende Mehrprodukt ist;

- um die Gliederung dieser Schicht in Sektoren, deren spezifische Machtinteressen sich aus der Spezifik ihrer Funktion im System der Herrschaft herleiten. Bezogen auf die ökonomischen Verhältnisse sind hier vor allem die mit unterschiedlichen funktionsspezifischen Interessen versehenen Sektoren der Partei-, Staats- und Wirtschaftsbürokratie.

III.

Eine Übermacht zentralisierter Planung (vor allem von Plan-Elementen mit Direktivcharakter) ist, abgesehen von den verhängnisvollen Auswirkungen auf die Innovations- und Leistungsfähigkeit der Wirtschaft, auch ökonomischer Ausdruck einer auf bürokratischer Administration beruhenden allgemeinen inneren Verfasstheit einer Gesellschaft.

Alle Gesellschaftsformationen und -ordnungen kennen aber auf der Basis ihrer wesensbestimmenden Produktionsverhältnisse je nach den konkreten inneren und äußeren Umständen ganz unterschiedliche Formen von Machtausübung. Faschismus und Stalinismus sind extreme Formen undemokratischer Machtausübung auf der Grundlage ganz verschiedener Gesellschaftsordnungen. Insofern müssen Änderungen in den Methoden der Machtausübung noch kein Kennzeichen veränderter Machtverhältnisse sein. Dazu bedarf es einer Veränderung derjenigen Elemente der Produktionsverhältnisse, die wesensbestimmend für den Charakter der jeweiligen Gesellschaftsordnung sind.

Daraus ist zunächst zu schlussfolgern: Die bereits jetzt erkennbaren Grundlinien der einsetzenden Wirtschaftsreform sind als Ausdruck von Veränderungen innerhalb bestehender Produktions-, Verfügungs- und Machtverhältnisse anzusehen. Seit Mitte der 70er Jahre wurden von der Parteispitze zunehmend Aufgaben wahrgenommen, die im wohlverstandenen Interesse politbürokratischer Herrschaft besser von der Staats- und Wirtschaftsbürokratie zu realisieren gewesen wären. Es handelt sich hier um eine Erscheinung, die mit der Bezeichnung "Neostalinismus" treffend beschrieben ist. Dem steht die sich jetzt wieder durchsetzenden Aufgabenteilung gegenüber, wonach die Umsetzung der materiellen gesellschaftlichen Zielsetzungen der Parteibürokratie auf dem Wege möglichst effektiver ökonomischer Lösungen durch Staats- und Wirtschaftsbürokratie erfolgen soll. Insofern ist die gegenwärtig anlaufende Wirtschaftsreform nichts weiter, als die Wiederherstellung eines (bereits in den 60er Jahren im Ansatz realisierten) optimalen Verhältnisses in den Beziehungen der genannten drei Machtsektoren.

IV.

Eine sozialistische Erneuerung (besser, eine Erneuerung in Richtung auf eine sozialistische Entwicklung) kommt an der Frage grundsätzlicher Veränderungen aller Produktionsverhältnisse, vor allem aber des Bereichs der Produktionsverhältnisse, die für die jeweilige Gesellschaftsordnung wesensbestimend ist, nicht vorbei. Nur über die Umwandlung der Betriebe staatlichen und genossenschaftlichen Eigentums in Produktionseinheiten, über die die Beschäftigten selbst verfügen, kann der Grundwiderspruch der gegenwärtigen DDR-Gesellschaft gelöst werden. Dieser Grundwiderspruch drückt sich darin aus, dass dem Volk nach wie vor die Verfügungsgewalt über das "Volkseigentum" vorenthalten wird. Dabei kommt mir im Rahmen der Arbeitsteilung für dieses Arbeitstreffen nicht zu, darüber zu schreiben, wie sich dies innerhalb der Betriebe und Kombinate realisieren ließe, obwohl darin sicher das betriebsbezogene Schwergewicht der Tätigkeit einer "Vereinigten Linken" liegen muss.

Es ist aber wichtig, bei der Frage der Möglichkeiten und Chancen betrieblicher Selbstverwaltung als unabdingbarer Voraussetzung für das Entstehen sozialistischer Produktionsverhältnisse folgendes zu beachten: Die bürgerlichen und "realsozialistischen" Gegner einer solchen Auffassung von Sozialismus stimmen mit den im Volk weit verbreiteten Vorurteilen überein, wonach unter solchen Bedingungen der Betriebsegoismus über gesellschaftliche Interessen und Erfordernisse siegen würde. Dabei wird übersehen oder verschwiegen, dass es bisher jeder herrschenden Klasse gelungen ist, über die gesamtgesellschaftliche Organisierung ihrer Macht Einzelinteressen in Übereinstimmung mit den Gesamtinteressen zu bringen. Voraussetzung für das Funktionieren einer auf Selbstverwaltung basierenden Gesellschaft wäre also das Herausbilden eines System territorialer, zweiglicher und gesamtgesellschaftlicher Planungs- und Leitungsstrukturen, die nicht der Nacht der Werktätigen in den Betrieben als "besonderer" Machtapparat gegenübergestellt sind. Vielmehr muss erreicht werden, dass sich die Souveränität des Volkes in Fragen der Wirtschaftsleitung basisdemokratisch äußert. Selbstverwaltung kann nur unter solchen Bedingungen Ausgangpunkt der Entwicklung sozialistischer Produktionsverhältnisse werden, bei denen das Volk auch im überbetrieblichen Rahmen die Verfügungsgewalt über die Produktionsmittel und das Mehrprodukt übernimmt.

V.

Eine sozialistische Gesellschaft wird den Widerspruch zwischen den ökonomischen Interessen der einzelnen Produzenten bzw. der Produktionskollektive und gesamtgesellschaftlichen Anliegen bewältigen müssen. Es muss also einerseits gesichert werden, dass sich betriebliches Streben nach hoher Rentabilität und möglichst hohen Löhnen nicht auf Kosten gesellschaftlicher Anliegen, wie soziale Gerechtigkeit, ökologische Verträglichkeit, Streben nach internationaler Gerechtigkeit in der Gestaltung der Außenwirtschaftsbeziehungen vollzieht. Andrerseits ist zu gewährleisten, dass die Realisierung der gesamtgesellschaftlichen oder territorialen Interessen nicht die Entscheidungsfreiheit der Wirtschaftseinheiten in einem Maße einschränkt, der ihnen lediglich den Vollzug zentraler oder territorialer Planungsvorgaben erlaubt. Und dies alles ist auf beiden Seiten auf dem Wege tragfähiger demokratischer Mehrheits- (möglichst sogar Konsens-) Entscheidungen zu erreichen.

Mir scheint, dass das demokratische Austragen des Widerspruches (den ich verkürzt als Produzenten-Konsumenten-Widerspruch bezeichnen möchte) die durchgängige Gestaltung der Volksvertretungen aller Ebenen als Zweikammernsystem nötig macht. D.h., es wäre erforderlich, neben dem System der Volksvertretungen für allgemein-gesellschaftliche Fragen (Rat der Gemeinde, Stadtbezirks-Versammlung, Stadtverordneten-Versammlung, Kreistag, Bezirkstag, Volkskammer) Organe der Deputierten der Wirtschaftseinheiten (Wirtschaftsräte der Städte, Kreise, Bezirke und Volkswirtschaftsrat) zu bilden. Ein Zweikammern-System auf der Ebene ländlicher Gemeinden und der Stadtbezirke (außer Berlin) wird sich wohl erübrigen. Hier könnte ermöglicht werden, dass die Wirtschaftseinheiten in die Volksvertretungen dieser Ebenen eigene Deputierte entsenden.

VI.

Die arbeitsteiligen Beziehungen beider Kammern auf der jeweiligen Ebene könnten nach folgenden Grundprinzipien gestaltet werden

1.Die über die ökonomische Tätigkeit der Wirtschaftseinheiten zu realisierenden volkswirtschaftlichen bzw. territorialen Zielvorstellungen (Wirtschaftspläne) sind in gemeinsamen Sitzungen beider Kammern zu beraten und zu bestätigen. Sie bedürfen der Mehrheit in beiden Kammern.

2. In den Exekutiv-Organen aller Ebenen (außer Gemeinde und Stadtbezirk) werden Wirtschaftsbereiche gebildet, in denen die wirtschaftsleitenden Ministerien bzw. Amtsbereiche unter Leitung eines Stellvertreters des Vorsitzenden für Wirtschaft zusammengefasst sind. Dieser Bereich ist neben der Gesamtverantwortung der Exekutive gegenüber den jeweiligen Volksvertretungen direkt den jeweiligen Wirtschaftsräten verantwortlich.

VII.

Folgende Prinzipien der Arbeit der Wirtschaftsräte werden vorgeschlagen:

1. Die Hauptaufgaben staatlicher bzw. territorialer Plankommissionen bestehen in der Erarbeitung mehrerer Varianten der Pläne (unter Offenlegung der Vor- und Nachteile jeder Variante) und der Analyse der Planabläufe. Die Plankommissionen sind nicht Teil der Exekutive (Regierung, Exekutivkomitees der territorialen Volksvertretungen), sondern arbeiten als Funktionalorgane der Wirtschaftsräte.

2. Hauptaufgabe der Wirtschaftsräte ist das Beraten und Beschließen grundlegender Maßnahmen zur Realisierung der volks- bzw. territorialwirtschaftlichen Ziele. Dazu gehören u.a.

- die Entscheidung über die zur Lösung jeder Aufgabe zur Anwendung gelangenden Methoden und Instrumentarien.

- die Erteilung von Genehmigungen für Neu- und Ersatzinvestitionen (unabhängig von der Finanzierungsquelle), abhängig von der ökologischen Verträglichkeit und ihrem Einfluss auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen

VIII.

Die Zuordnung jeder Wirtschaftseinheit (Betrieb, Kombinat, Genossenschaft) zur wirtschaftsleitenden Ebene sollte ausschließlich nach Kriterien ökonomischer Bedeutung erfolgen. D.h., dass die direkte Unterstellung von Wirtschaftseinheiten unter den Vokswirtschaftsrat nur für Betriebe/Kombinate erfolgen sollte, deren Produktion für den gesamtvolkswirtschaftlichen Reproduktionsprozess von maßgeblichem Einfluss ist. Die Leiter (Direktoren, Vorsitzende) der Wirtschaftseinheiten sind den jeweiligen Wirtschaftsräten, denen ihre Wirtschaftseinheit zugeordnet ist, rechenschaftspflichtig. Das schließt die Verpflichtungen ein, auch vor niedrigeren Ebenen territorialer Wirtschaftsräte in den Fragen zu berichten, die von kommunaler bzw. territorialer Bedeutung sind (z.B. Nahverkehr, Berufsbildung, betriebliche soziale Einrichtungen).

IX.

Für die Zusammensetzung der Wirtschaftsräte werden folgende Prinzipien empfohlen:

1. Die Deputiertenmandate werden nach dem indirekten Wahlsystem besetzt. D.h.:

- Die dem jeweiligen Wirtschaftsrat direkt unterstellten Wirtschaftseinheiten werden durch Deputierte vertreten, die Mitglied des jeweiligen betrieblichen Selbstverwaltungsorgans (Betriebsrat, Genossenschaftsvorstand) sind und von diesem delegiert werden.

- Wirtschaftseinheiten, die den Wirtschaftsräten höherer Ebene unterstellt sind, entsenden in die Räte unterer Ebenen Deputierte mit beratender Stimme nach gleichem Modus.

- Die Interessenvertretung privatwirtschaftlicher Wirtschaftseinheiten erfolgt in den Wirtschaftsräten durch Deputierte der Handwerks- bzw. Industrie- und Handelskammern.

- Die Interessenvertretung der Verbraucher erfolgt über Deputierte von Verbraucherorganisationen, (z.B. Vorstände der Mitgliederorganisationen der Konsumgenossenschaften, HO-Beiräte).

- Jeder kommunale bzw. territoriale Wirtschaftsrat entsendet Deputierte aus seinen Reihen in den nächsthöheren Wirtschaftsrat.

2. Jeder Deputierte ist also gleichzeitig Mitglied des delegierenden Selbstverwaltungsorgans bzw. Wirtschaftsrats und des Wirtschaftsrats, in den er entsendet wurde. Dieses System bietet eine Gewähr für die Lösung vertikaler Interessenkonflikte. Um über diese Doppelfunktion hinaus eine Ämterhäufung zu vermeiden, verliert ein Deputierter, der in die nächsthöhere Ebene delegiert wird, das ursprüngliche Mandat.

Beispiel: Ein Deputierter des Kreiswirtschaftsrats, der in den Bezirkswirtschaftsrat delegiert wird, verliert sein Mandat als Mitglied seines Betriebsrates.

3. Jeder Deputierte ist seinem delegierenden Betriebs- oder Wirtschaftsrat rechenschaftspflichtig und kann von diesem jederzeit abberufen werden.

4. Deputierte eines Wirtschaftsrates können nicht sein:

- Leiter und Bereichsleiter von VE-Betrieben oder Kombinaten;

- Vorsitzende von Genossenschaften;

- Angehörige der Exekutivorgane.

X.

Um Interessenkonflikten auf horizontaler Ebene zu begegnen, wäre es günstig, in die Selbstverwaltungsorgane aller Wirtschaftseinheiten Deputierte aus den Selbstverwaltungsorganen der Abnehmer (Betriebe, Großhandel, Außenhandel, Verbraucherorganisationen) mit vollem Stimmrecht aufzunehmen, wobei die Gesamtheit dieser betriebsfremden Deputierten über eine Sperrminorität verfügen sollte.

In ausgewählten Fällen, wo es die Durchsetzung gesellschaftlicher Interessen gegenüber Betrieben erfordert, wäre auch die zeitweilige oder ständige Entsendung von Deputierten aus dem zuständigen Wirtschaftsrat in die Organe betrieblicher Selbstverwaltung mit vollem Stimmrecht denkbar.

XI.

Ein solches basisdemokratisch organisiertes System wirtschaftlicher Selbstverwaltung könnte die Verselbständigung betrieblicher Interessen verhindern und den Rahm für die Realisierung sozialistischer Inhalte wirtschaftlicher Entwicklung auf demokratischer Grundlage fördern. Solche Inhalte sind vor allem:

- Wiederherstellung und Sicherung der Regenerationsfähigkeit der natürlichen Umwelt,

- Humanisierung der Arbeitsbedingungen,

- Durchsetzung eines die ökonomische Effizienz stimulierenden Leistungssytems bei gleichzeitiger Sicherung sozialer Gerechtigkeit,

- allmählicher Übergang zu außenwirtschaftlichen Beziehungen zu anderen sozialistischen Ländern und zu Entwicklungsländern (im Maße wirtschaftlicher Gesundung), die Ansätze für das Entstehen einer alternativen Weltwirtschaftsordnung bieten.

Damit würde das Entstehen sozialistischen Eigentümerbewusstseins auch im gesamtgesellschaftlichen Rahmen und das Zusammenführen von Eigentumsrecht und Verfügungsgewalt möglich.

Auf dieser Basis wäre das ganze System optimaler Zusammenführung von marktwirtschaftlichen, administrativen, politisch-ideellen und juristischen Steuerungselementen (z.B. Ausdehnung des Strafrechts auf Fragen ökologischer Verträglichkeit) völlig neu zu durchdenken, wobei prinzipiell keines solcher Instrumentarien von vornherein auszuschließen wäre, soweit seine demokratische Handhabung unter Sicherung sozialistischer Eigentümerinteressen gewährleistet ist.

Wolfgang Wolf, November 1989

aus: 1. DDR - weites Arbeitstreffen der Initiative Vereinigte Linke 25./26. November 1989, Konferenz Reader, Herausgeber: Initiative Vereinigte Linke Berlin

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