Das Kriegsbeil sollte begraben werden

Anmerkungen zur Konferenz der Betriebsräte Berlins

Kürzlich trafen sich im WF-Kulturhaus 170 Vertreter aus 70 Betrieben, darunter viele Mitglieder von Betriebsräten beziehungsweise aus Vorbereitungsgruppen und Gewerkschafter auf Einladung der Gruppe für Betriebsarbeit der Vereinigten Linken. Man war sich einig, dass reale Mitbestimmung ein Vetorecht für die gewählten Vertretungen der Werktätigen beinhaltet, so, wie im Gewerkschaftsgesetz gefordert.

Mehrfach wurde unterstrichen, dass Betriebsrat und BGL gemeinsam arbeiten und sich gegenseitig helfen müssen. Jeder Streit um formale Fragen schadet nur. Dort, wo Betriebsräte bereits arbeiten und die Gewerkschaft am Boden liegt, helfen die Betriebsräte der Gewerkschaft, Ihre Organisation wieder aufzubauen, damit die Interessen der Werktätigen in sozialen Belangen und bei Lohnfragen wieder wirksam vertreten werden können. Und da, wo eine starke BGL existiert, kann ein Wirtschaftsausschuss gewählt werden, der wie die Betriebsräte die Kontrolle und Mitbestimmung in den Belangen der Betriebsentwicklung wahrnimmt. In jedem Fall, sowohl für die Arbeit der Gewerkschaften als such für die Betriebsräte geht es um mehr als um ein Nachvollziehen des westdeutschen Modells. Die anwesenden Gäste aus der BRD schilderten ihre Möglichkeiten, was sehr ernüchternd wirkte.

Es wurde mehrfach die Befürchtung geäußert, dass die Chancen für eine reale Mitbestimmung sehr gering sind. Bis Oktober wurden die Werktätigen von der Mitarbeit in Planung und Leitung durch das Machtmonopol der SED ferngehalten. Nun sind sich große Parteien von SPD bis DA schon wieder einig, dass nach den Wahlen praktisch analoge Rechtsvorschriften zur BRD einzuführen sind, damit ideale Bedingungen für die Entfaltung unternehmerischer Tätigkeit entstehen.

Jetzt ist es Zeit, im Betrieb und in den Einrichtungen die Mitbestimmung praktisch zu verwirklichen und auf zentraler Ebene in der Volkskammer und am Runden Tisch um den Ausbau der Rechte der Werktätigen zu kämpfen. Folgende grundlegende Forderungen des Gewerkschaftskongresses werden von den Betriebsräten unterstützt:

- Gewährleistung der sozialen Grundsicherheit, Verhinderung von Dauerarbeitslosigkeit durch Umschulungsprogramme und das Schaffen neuer Arbeitsplätze durch den Staat;

- Mitbestimmung in den Betrieben und Einrichtungen durch die Werktätigen und ihre gewählten Organe in allen wesentlichen Fragen der Planung und Leitung unabhängig von der Eigentumsform;

- Streckrecht mit Aussperrungsverbot.

Die Beratung zeigte eindrucksvoll, Betriebsräte und Gewerkschaften können gemeinsam die Interessen der Werktätigen verteidigen.

F(...) T(...), Vereinigte Linke

aus: Tribüne, Nr. 32, 14.02.1990, 46. Jahrgang, Zeitung der Gewerkschaften