Runder Tisch, 11. Sitzung, 5. Februar1990 Information 11/2

Drucksache Nr. 64

VOLKSKAMMER
der
Deutschen Demokratischen Republik
9. Wahlperiode

A n t r a g

des Präsidiums der Volkskammer
der Deutschen Demokratischen
Republik
vom 2. Februar 1990

Die Volkskammer wolle beschließen:

B e s c h l u s s

der Volkskammer der Deutschen Demokratischen
Republik
zu Aktivitäten der Partei Die Republikaner
auf dem Territorium der DDR

Angesichts der zunehmenden Aktivitäten rechtsextremer und neofaschistischer Kräfte, insbesondere von Mitgliedern und Sympathisanten der Partei Die Republikaner, machen sich sofortige Maßnahmen zum Schutz des Staates und seiner Bürger erforderlich.

Das gilt umso mehr, da in den letzten Tagen in mehreren Orten der DDR im Namen der Republikaner Gewaltakte angekündigt und durch Bedrohungen von Personen Angst und Schrecken verbreitet werden. Der Prozess der allseitigen demokratischen Erneuerung der Gesellschaft in der DDR wird damit ernsthaft gefährdet.

Ausgehend von der Verantwortung gegenüber unserem Volk und den Völkern der Welt dafür Sorge zu tragen, dass von deutschem Boden nie wieder Faschismus und Krieg ausgehen, und in Übereinstimmung mit den Verpflichtungen aus internationalen Abkommen sowie den Artikeln 6, 29 und 105 der Verfassung der DDR beschließt die Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik:

1. Die Tätigkeit der Partei Die Republikaner auf dem Territorium der DDR wird für unzulässig erklärt und verboten.

2. Das Verbot erstreckt sich auch auf Nachfolge- oder Ersatzorganisationen, die unter anderen Namen gleiche Ziele verfolgen.

3. Verantwortlich für die Durchsetzung des Verbots ist der Minister für Innere Angelegenheiten.

4. Dieser Beschluss gilt bis zu abschließenden Entscheidungen auf der Grundlage eines künftigen Parteiengesetzes.

Dieser Beschluss tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft.


Günther M a l e u d a
Präsident der Volkskammer
der Deutschen Demokratischen Republik