Studentenrat - Interessenvertreter aller Studenten

Kleine Chronik

Auf Grund vielfältiger Probleme an unserer Universität und einer studentischen Interessenvertretung, die sehr zu wünschen übrig ließ, fanden sich am Donnerstag, dem 2. November 1989, etwa 90 Studenten aus allen Sektionen zusammen, um in einem Aufruf den "Vorschlag zur Bildung eines Studentenrates" an alle Studenten der TUK zu verabschieden.

Dieser Vorschlag enthielt eine erste Konzeption und Gedanken darüber, wie denn ein Studentenrat auszusehen hätte, der die Interessen aller Studenten der TUK vertreten will. Im Aufruf wurden die Studenten dazu aufgefordert, den Vorschlag in ihren Seminargruppen und Freundenskreisen zu diskutieren. Bei Fragen zur Bildung eines Studentenrates, bei Ergänzungsvorschlägen u. a. m. sollte man sich an eine provisorisch gebildete Arbeitsgruppe (bestehend aus 10 Studenten aus 10 Sektionen) wenden.

Am Schluss ihres Aufrufes luden die 90 Studenten zur Teilnahme an einer Diskussionsrunde zum Thema "Studentische Interessenvertretung" ein. Sie fand am 9. November statt. Das Blatt "VT-Intern" berichtete am 14. November 1989:

"Der Studentenrat ist aktuelles Thema an der TUK geworden! Am vergangenen Donnerstag versammelten sich Studenten aller Sektionen der Uni im Hörsaal C 104 zu einer Diskussion über die Bildung einer politisch unabhängigen Interessenvertretung unserer Studenten. Die Initiatoren, eine Arbeitsgruppe von mehreren Studenten, stellten nochmals ihr Konzept vor, dessen Inhalt bereits an den Wohnheim-Wandzeitungen zu entnehmen war.

Im Mittelpunkt standen Fragen der Stellung zur FDJ und die grundlegende Struktur einer solchen Vertretung. Im Verlauf der Diskussion war die Tendenz klar zu erkennen: Der Studentenrat soll unabhängig von politischen Interessen arbeiten und wichtige schulische und soziale Probleme der Studenten aufgreifen, an die staatliche Leitung der Universität herantragen und Lösungen mit Hilfe der Leitung durchsetzen.

Wo es Interessenübereinstimmung mit anderen gesellschaftlichen Organisationen und Gruppierungen gibt, soll zusammengearbeitet werden.

Wesentliche Einwände zur Struktur des Rates gab es nicht, sie beruht auf Demokratie und soll Charakter einer Gewerkschaft annehmen.

Mitglieder des Rates dürfen nur Studenten der TUK sein; außerdem besteht die Forderung nach einer universitätsweiten Studentenzeitung (siehe WH-Wandzeitung). Als geladener Gast brachte der Rektor der Universität seine Gedanken ein, die zum Teil von lautstarken Beifallsbekundungen unterbrochen wurden.

Die Diskussion wurde letztlich unkompliziert und rasch zum gestellten Ziel gebracht: Aus jeder Sektion meldeten sich je drei Vertreter auf gegenseitigen Zuruf; es entstand eine Gruppe von 30 Studenten und Studentinnen zur Vorbereitung der Vorabstimmung für eine Studentenvertretung.

War die Veranstaltung auch von den Initiatoren, jeweils einem Studenten(in) je Sektion (eine Woche zuvor gebildet) gut vorbereitet, durchgeführt und zu einem weiteren Schritt gebracht, so steckt die Sache doch noch in den Kinderschuhen. Es wird von uns allen abhängen, inwieweit wir unser Recht auf Mitsprache in allen studentischen Belangen verwirklichen können. Jeder kann seine Gedanken und Vorschläge einbringen, Kontaktadressen hängen in den Wohnheimen aus."

Die wurden jedoch scheinbar nicht benötigt. Der im Ergebnis der Diskussionsveranstaltung im C 104 gebildeten Arbeitsgruppe mit Vertretern aus allen Sektionen unserer Universität wurden nur wenige Vorschläge, Hinweise, Kritiken und weitere Konzepte übergeben, die eine unabhängige Studentenvertretung betrafen. Trotzdem machte sich die oben erwähnte Arbeitsgruppe am Donnerstag, dem 16. November 1989, ans Werk, um eine endgültige Konzeption zur Bildung eines Studentenrates zu erarbeiten. Es wurde viel diskutiert, gestritten über Begriffe und ihre Inhalte, über Formulierungen und über vieles, das später doch dem Rotstift zum Opfer fiel. Nach viereinhalb Stunden hatte man sich geeinigt: Die endgültige Konzeption war fertig und ist nun auf dieser Seite zu lesen. Ein Ergebnis von drei Donnerstagen.

 

Konzeption zum Studentenrat an der TUK

Grundprinzipien:

- Der Studentenrat ist eine unabhängige gesellschaftliche Interessenvertretung aller an der TUK immatrikulierten Studenten gegenüber staatlichen Leitungen und gesellschaftlichen Organisationen in Bezug auf Studien und Lebensbedingungen.

- Er strebt die Überwachung und Kontrolle bei staatlichen Entscheidungen, Regelungen und gesetzlichen Bestimmungen an.

- Als gewerkschaftlicher Interessenvertreter der Studenten unabhängig von deren politischen und weltanschaulichen Standpunkten ist er keiner Organisation oder Partei verpflichtet und wehrt sich gegen jede einseitige Ausrichtung und gegen jegliche faschistischen und rassistischen Tendenzen. Der Studentenrat kann mit jeder Organisation oder Partei zur Wahrnehmung seiner Interessen zusammenarbeiten, ohne dabei aber Bündnisse einzugehen.

- Alle Funktionen haben ehrenamtlichen Charakter.

Arbeitsinhalte: Studieninhalte, -formen, -bedingungen
Struktur: siehe Abbildung

Wahlmodus:

- Jeder Seminargruppe kommt in dem auf Sektionsebene arbeitenden Studentenrat eine Stimme zu. Wünscht sie diese in Anspruch zu nehmen, so wählt sie einen Sprecher in den Studentenrat der Sektion.

- Jede Sektion wählt 2 Sprecher in den auf Universitätsebene arbeitenden Studentenrat der Universität. Diese Wahl wird direkt durch die Studenten der Sektion vollzogen.

- Es kann jeder Student kandidieren. Die Kandidatur ist rechtzeitig beim Studentenrat der Sektion anzumelden. Sollte ein Student gewählt werden, der bereits Sprecher seiner Seminargruppe ist, so hat diese ihn von seiner bisherigen Funktion zu entbinden und einen neuen Sprecher in den Studentenrat der Sektion zu wählen. Die Wahl in den Studentenrat kann zweimal in Folge realisiert werden,

- Für die Wahl der Kandidaten ist eine Beteiligung von 50 Prozent der Studenten, die am Hochschulort anwesend sind, notwendig. Die Kandidaten mit den zwei höchsten Stimmenanteilen sind gewählt.

- Jedes Mitglied des Studentenrates der Universität kann jederzeit durch die Vollversammlung seiner Sektion abgewählt werden. Zur Abwahl ist eine absolute Stimmenmehrheit bei mindestens 50 Prozent Wahlbeteiligung erforderlich. Ihm wird das Recht eingeräumt, jederzeit von seiner Funktion zurückzutreten.

Arbeitsweise:

- Die Räte tagen mindestens einmal monatlich. Der Vorsitz in den Zusammenkünften wird nach dem Rotationsprinzip bestimmt.

- Themen und Termin der Ratssitzungen sind vorher anzukündigen.

- Stimmrecht haben die Mitglieder des Rates. Dabei kommt im Studentenrat der Universität jeder Sektion genau eine Stimme zu.

- Sprachrechthabers alle Ratsmitglieder sowie Sprecher von Arbeitsgruppen und eingeladene Gäste.

- Beisitzrecht haben alle Universitätsangehörigen.

- Der Studentenrat der Sektion ist beschlussfähig, wenn mindestens 2/3 der gewählten Mitglieder anwesend sind. Der Studentenrat der Universität ist beschlussfähig, wenn von mindestens 2/3 der Sektionen ein gewählter Sprecher anwesend ist. Beschlüsse werden durch Zweidrittelmehrheit gefasst.

- Die 2 Sprecher für den Studentenrat der Universität nehmen an den Sitzungen des Rades in ihrer Sektion ohne beschließende Stimme teil. Auf den Sitzungen des Studentenrates der Universität haben sie den Standpunkt des Studentenrates ihrer Sektion zu vertreten.

- Gefasste Beschlüsse werden veröffentlicht. Abstimmungsergebnisse sind namentlich im Protokoll zu erfassen, um die Kontrolle der Sprecher durch die Sektion bzw. die Seminargruppe zu ermöglichen. Protokolle werden öffentlich ausgehängt.

- Beschlüsse können angefochten werden, indem sich 20 Prozent der Studenten durch ihre Unterschrift gegen diesen Beschluss aussprechen.

- Interessierte Studenten können sich in Arbeitsgruppen zusammenfinden. Analysen anfertigen und Konzepte erarbeiten und diese, sofern sie studentische Belange betreffen, den Studentenräten vorstellen und die Einbeziehung in die Arbeit empfehlen. Die Räte können die Bildung von Arbeitsgruppen anregen, nicht aber verfügen. Ihr Mitspracherecht im Rat erhalten die Arbeitsgruppen durch Anerkennung ihres thematischen Konzepts durch den Rat.

- Schriftliche Anfragen an die Räte sind jederzeit möglich und müssen beantwortet werden.

- Die Studienräte sind verpflichtet, über ihre finanziellen Mittel öffentliche Rechenschaft zu legen.

- Der Studentenrat der Universität hält den Kontakt zu entsprechenden Gremien anderer Universitäten und Hochschulen.

- Durch Struktur und Ziele besitzt der Studentenrat begrenzt Charakter einer Volksvertretung und soll in Universitäts- und staatlichen Gremien beratende bzw. entscheidende Stimme haben.

aus: Universitätszeitung, Nr. 22/89, Organ der SED-Parteileitung der Technischen Universität Karl-Marx-Stadt, Herausgeber: SED-Parteiorganisation der Technischen Universität Karl-Marx-Stadt

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