STATUT des NEUEN FORUM

2. Entwurf

GRUNDSÄTZE

§ 1 Das NEUE FORUM ist eine unabhängige politische Vereinigung von Bürgern, die Demokratie in allen Lebensbereichen durchsetzen wollen. Seine Mitglieder bauen auf Gewaltlosigkeit, auf Vernunft und die Kraft der Argumente.

§ 2 Das Ziel des NEUEN FORUM ist die Gestaltung einer der Würde des Menschen verpflichteten Gesellschaft, die Frieden, soziale Gerechtigkeit und die Bewahrung unserer Umwelt als ihre höchsten Güter begreift. Ein demokratischer Rechtsstaat und eine demokratisch kontrollierte Wirtschaft müssen diesen Zielen dienen.

§ 3 Das NEUE FORUM arbeitet auf der Grundlage der Basisdemokratie. Meinungsäußerung und politische Willensbildung vollziehen sich in einem demokratischen Prozess von unten nach oben.

§ 4 Die Mitglieder des NEUEN FORUM organisieren und fördern Bürgerinitiativen. Das NEUE FORUM bekennt sich zur politischen Verantwortung und ist bereit, politische Mandate auf allen Ebenen zu übernehmen.

§ 5 Das NEUE FORUM sucht die Zusammenarbeit mit Organisationen und Gruppierungen anderer Länder, die gleiche Ziele verfolgen. Es tritt gegen Ausländerfeindlichkeit, Gewaltverherrlichung und Militarismus auf.

MITGLIEDSCHAFT

§ 6 Mitglied des NEUEN FORUM kann werden, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat und das Programm und das Statut anerkennt. Das gilt auch für ausländische Bürger, die ihren ständigen Wohnsitz in der DDR haben. Jugendliche können ein eigenes Jugendforum bilden. Die Aufnahme erfolgt auf der regionalen Ebene durch eine schriftliche Beitrittserklärung.

§ 7 Die Mitgliedschaft erlischt

a) mit der schriftlichen Austrittserklärung,
b) bei einem Rückstand des Beitrags von 6 Monaten,
c) durch Ausschluss,
d) durch Tod.

Der Ausschluss ist nur bei Verstoß gegen das Statut möglich. Auf schriftlichen Antrag beschließt das Regionalforum mit Zwei-Drittel-Mehrheit den Ausschluss. Gegen den Ausschluss kann Beschwerde bei der Schlichtungsstelle eingelegt werden.

AUFBAU

§ 8 Das NEUE FORUM ist nach dem Territorialprinzip organisiert. Es untergliedert sich in Basisgruppen, die Regionalorganisation, die Landesorganisation und die Republikorganisation.

§ 9 Die Basisgruppe ist die kleinste Einheit; sie konstituiert sich auf lokaler Ebene oder als thematisch arbeitende Gruppe.

§ 10 Die Regionalorganisation vereinigt Basisgruppen in der Regel auf der Kreisebene bzw. in den Großstädten auf der Stadtbezirksebene.

§ 11 Die Landesorganisation vereinigt die Regionalorganisationen in den einzelnen Ländern.

§ 12 Die Republikorganisation vereinigt alle Regionalorganisationen.

FUNKTION

§ 13 Jede Ebene wählt ihre Sprecher. Sie bilden den Sprecherrat. Ihre Anzahl sollte ungerade sein. Die Wahl erfolgt in den Vollversammlungen.

§ 14 Das Regionalforum, die Vollversammlung, ist das beschließende Gremium der Regionalorganisation. Der vom Regionalforum gewählte Sprecherrat koordiniert die Arbeit der verschiedenen Gruppen, beruft das Regionalforum ein und vertritt die Regionalorganisation in der Öffentlichkeit.

§ 15 Das Landesforum ist die Versammlung von jeweils 2 Delegierten der Regionalorganisation. Es tagt mindestens einmal jährlich bzw. wenn 5 Regionalorganisationen dies fordern. Es wählt seinen Landessprecherrat, der mindestens vierteljährlich zusammentritt. Der Landessprecherrat ruft das Landesforum ein und vertritt die Landesorganisation in der Öffentlichkeit.

§ 16 Das Republikforum ist die Versammlung der von den Regionalforen gewählten Vertreter. Es tagt jährlich oder wenn 20 Regionalforen dies fordern. Es wählt den Republiksprecherrat (15 Personen) und den Republikvorstand (5 Personen). Der Republiksprecherrat tagt monatlich und kann Beschlüsse fassen. Er ist dem Republikforum rechenschaftspflichtig. Der Republiksprecherrat ruft das Republikforum ein und vertritt das NEUE FORUM in der Öffentlichkeit.

§ 17 Auf regionaler Ebene können, auf Landes- und Republikebene müssen Geschäftsstellen tätig sein. Die Geschäftsstellen organisieren die Öffentlichkeitsarbeit und nehmen die Verwaltungsarbeit wahr. Die Leiter der Geschäftsstellen sind dem jeweiligen Sprecherrat rechenschaftspflichtig.

§ 18 Zur Schlichtung von Streitfällen wird eine Schlichtungsstelle bei der Republikorganisation eingerichtet. Ihre Mitglieder werden durch das Republikforum benannt.

WAHL

§ 19 Alle Foren wählen ihre Sprecherinnen und Sprecher in geheimer Wahl. Als Kandidat wird aufgestellt, wer mindestens 10 Prozent der wahlberechtigten Stimmen erhält. Für jede Wahlfunktion sind mindestens 2 Kandidaten zu benennen. Frauen sind entsprechend dem Mitgliederverhältnis zu berücksichtigen. Das passive Wahlrecht gilt ab vollendetem 18. Lebensjahr.

§ 20 Jeder Sprecher ist seinem Forum rechenschaftspflichtig. Die Wahlperiode auf Basis- und Regionalebene beträgt 2 Jahre, auf der Landes- und Republikebene 4 Jahre. Die Abberufung eines Sprechers erfolgt, wenn 10 Prozent des delegierenden Forums dies fordern und das Forum mit Zwei-Drittel-Mehrheit der Abberufung zustimmt.

§ 21 Mandate des NEUEN FORUM in Volksvertretungen können nur von Mitgliedern wahrgenommen werden, die keiner Partei angehören.

FINANZEN

§ 22 Das NEUE FORUM finanziert seine Arbeit durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Die Mitgliedsbeiträge richten sich nach der Höhe des monatlichen Nettoeinkommens und betragen 1 Prozent. Mitglieder ohne festes Einkommen (Lehrlinge, Studenten usw.) zahlen 1,- M monatlich. Die Zahlung erfolgt monatlich, quartalsweise oder jährlich, jeweils im 1. Drittel des Zahlungszeitraums.

§ 23 Die Aufteilung der Finanzmittel erfolgt in folgender Weise:

- 50 Prozent verbleiben in den Basisgruppen

- 25 Prozent für die Regionalebene

- 12,5 Prozent für die Landesebene

- 12,5 Prozent für die Republikebene

§ 24 Über die Verwendung der finanziellen Mittel entscheiden die Foren und die Sprecherinnen und Sprecher der jeweiligen Ebene. Die Kontrolle über Eingaben und Ausgaben erfolgt durch die Buchführung. Sie muss jederzeit gewährleistet sein. Unterschriften, Kontrollen und Revisionen werden durch die Kassenordnung festgelegt. Die Rechenschaftslegung erfolgt jährlich auf den jeweiligen Ebenen. Über den Gesamthaushalt ist zu informieren.

AUFLÖSUNG

§ 25 Die Änderung oder Aufhebung des Statuts erfolgt durch Zwei-Drittel-Mehrheit des Republikforums. Bei Auflösung des NEUEN FORUM wird das Gesamtvermögen karitativen Organisationen zur Verfügung gestellt.

Aus: Neue Zeit, 46. Jahrgang, Ausgabe 2, 03.01.1990, Tageszeitung der Christlich-Demokratischen Union Deutschlands

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