NEUES FORUM

Sprechererklärung des NEUEN FORUM zur "Mitteilung des Ministers des Innern" vom 22. September 1989 sowie zur Entscheidung der Stellvertreter der Vorsitzenden für Inneres der Räte der Bezirke.

Wie der Minister des Innern am 22. September 1989 über ADN bekannt gegeben hat, wurde der an den Leiter der Hauptabteilung Innere Angelegenheiten des Ministerium den Innern gerichtete Antrag zur Bildung der Vereinigung NEUES FORUM abgelehnt. In der Begründung der Entscheidung heißt es: "Ziele und Anliegen der beantragten Vereinigung widersprechen der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik und stellen eine staatsfeindliche Plattform dar."

Mit der in dieser Begründung enthaltenen Behauptung der "Staatsfeindlichkeit" des NEUEN FORUM sollte der breiten Zustimmung entgegengewirkt werden, die dem Aufruf den NEUEN FORUM in diesen Tagen zuteil wurde. Obwohl die diesbezügliche Absicht klar erkennbar ist, hat der ganze Vorgang dennoch unserer politischen Kultur unnötigen Schaden zugefügt.

Inzwischen haben Beauftragte des Leiters der Hauptabteilung Innere Angelegenheiten von dem erhobenen Vorwurf wieder Abstand, genommen. Den Unterzeichnern des betreffenden Anmeldungsschreibens wurde stattdessen erklärt, es bestehe kein gesellschaftliches Bedürfnis für die Tätigkeit des NEUEN FORUM. Wenngleich mit dieser Begründung der Vorwurf der "Staatsfeindlichkeit" zurückgenommen wunde, ist sie dennoch unrichtig, da die vorliegenden Unterschriften zum Gründungsaufruf des NEUEN FORUM das nach § 1 Abs. 2 VereinigungsVO erforderliche gesellschaftliche Bedürfnis hinreichend belegen.

Mit der uns verweigerten Bestätigung der Anmeldung des NEUEN FORUM als Vereinigung wird das uns in DDR Verfassung Artikel 29Art. 29 der Verf. der DDR zugesicherte Grundrecht verwehrt. Auf der Grundlage der VoreinigungsVO darf das grundlegende Recht der Bürger auf Vereinigung nur ausgestaltet werden. Gänzlich entzogen werden darf uns diesen Recht nicht. Letzteres ist geschehen.

Wir haben die entstandene Rechtslage geprüft und sind zu dem Entschluss gekommen, die Tätigkeit des NEUEN FORUM als politische Bürgerinitiative fortzusetzen. Die Absicht einer zukünftigen Anmeldung als Vereinigung erhalten wir aufrecht.

Weitere rechtliche Schritte werden wir im gegenwärtigen Augenblick nicht unternehmen, da das Recht der DDR im Hinblick auf die Gründung von Voreinigungen politischer Charaktere zur Zeit keinen wirksamen Rechtsschutz kennt. Nach § 12a VereinigungsVO i. d. F. der AnpassungsVO ist lediglich die gerichtliche Nachprüfung der auf der Grundlage der §§ 7,9 und 11 der VO getroffenen Entscheidungen vorgesehen, währenddessen die Nichtbestätigung der Anmeldung der gerichtlichen Nachprüfung entzogen ist. Außerdem würde eine kreisgerichtliche Nachprüfung der getroffenen Verwaltungsentscheidung zum gegenwärtigen Zeitpunkt, selbst wenn sie möglich wäre, ebenfalls keinen wirksamen Rechtsschutz bieten können, da es den Gerichten in derlei Sachen immer noch an der erforderlichen Unabhängigkeit mangelt.

Wir danken allen Unterzeichnern unseren Gründungsaufrufs für das erwiesene Vertrauen und geben der Hoffnung Ausdruck, dass es uns gemeinsam mit der Bürgerinitiative NEUES FORUM gelingt, einen effektiven Beitrag für die Gesundung der gesellschaftlichen Verhältnis in der DDR zu leisten. Die Zeit ist reif für selbstbestimmtes politisches Handeln!

[ohne Datum]

aus gesammelte Flugschriften DDR `89, Heft 1, November 1989, Redaktion und inhaltliche Gestaltung herausgeberkollektif (Ostberlin), Technische Gestaltung, Produktion und Vertrieb: ASTA TU Berlin


Ergänzender Hinweis
Am 03.10.1989 verfasste Rechtsanwalt Gregor Gysi im Auftrag der Anmelderinnen des NEUEN FORUM, Bärbel Bohley und Jutta Seidel, eine Eingabe an das Ministeriums des Innern wegen Nichtzulassung des NEUEN FORUM. Die Pressestelle des Innenministeriums teilt am 31.10.1989 die Prüfung der Eingabe mit. Am 08.11.1989 wurde Bärbel Bohley, Jutta Seidel und ihrem Rechtsanwalt Gregor Gysi vom DDR-Innenministerium die Anmeldung des NEUEN FORUM bestätigt. Nach Einreichung der Unterlagen könne in drei Monaten die staatliche Anerkennung ausgesprochen werden, hieß es von dort. Die Bestätigung der Anmeldung wurde von allen als sofortige Anerkennung angesehen.


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