OFFENER BRIEF

An die Initiatorinnen der Frauendemonstration
am 29.9.90 in Berlin

Wir Frauen aus dem NEUEN FORUM können den vorliegenden Aufruf nicht mittragen. Auch auf die Gefahr hin, Unverständnis hervorzurufen und uns zwischen alle Stühle zu setzen, bestehen wir auf unserem Anspruch, parteiübergreifend und sachbezogen zu arbeiten, den Dialog mit allen anzustreben, die ebenfalls auf der Suche nach konstruktiven Lösungen sind. Deshalb sind wir prinzipiell bereit, mit jeder Frau zusammenzugehen, die sich beispielsweise gegen den Paragraphen 218 wehren will. Ihre politische Heimat ist dabei uninteressant. Diese Haltung stieß auf vehemente Ablehnung der großen Mehrheit der Frauen in der Vorbereitungsrunde.

Mehrere Passagen im Aufruf laden zwar die Menschen ein, die sich als "Linke" definieren, aber solche, die sich anders oder gar nicht politisch einordnen, werden ignoriert bzw. abgeschreckt. Einem großen Teil der engagierten Westfrauen scheint es gleichgültig zu sein, ob sie außerhalb ihrer Zusammenhänge verstanden und ihre Forderungen akzeptiert werden - uns nicht.

Uns kommt es darauf an, dass alle, die den Paragraphen 218 ablehnen und auf bestehenden demokratischen und sozialen Rechten bestehen, auch an der Demo teilnehmen können. Zu wichtig ist die Selbstbestimmung der Frauen, um hier ideologische Barrieren aufzurichten. Den Herren Politikern muss klar werden, wie viele Frauen ihre Bevormundung nicht mehr dulden.

Weitere Einwände:

Wir halten es schlicht für hilflos, zu so einem Zeitpunkt noch unter der Überschrift "Gegen die Einverleibung der DDR" zu protestieren. Der Protest muss sich gegen die Ignoranz den elementarsten Rechten der Betroffenen gegenüber richten. Die sozialen Folgen des hastigen Anschlusses werden allerdings nicht zu Lasten aller Menschen in beiden deutschen Staaten gehen, wie der Aufruf suggeriert. In der DDR ist es die Spezies der Wendehälse, die in allen Parteien ihren Platz gefunden hat (außer in der Grünen Partei der DDR), die verschont bleiben wird. Von daher können wir auch nicht akzeptieren, dass als Ursache für das entstehende "Klima der Denkverbote und Anpassung" die "ausnahmslose Verteufelung der DDR-Vergangenheit" genannt wird. In dieser Satzkonstruktion hat die notwendige Aufarbeitung unserer Vergangenheit keinen Platz, aber der PDS wird ein Persilschein ausgestellt.

Die im Aufruf erwähnten sozialpolitischen Regelungen wie "Kündigungsschutz und Elternurlaub" sowie der "Rechtsanspruch auf öffentliche Kinderbetreuung" haben nicht die Bezeichnung "Errungenschaften" verdient. Sie wurden gewährt, nicht, damit Frauen eigenständig leben können, sondern damit sie als Produktionskraft und Mutter zur Verfügung stehen. Und der erwähnte "Elternurlaub" war ein Mütterurlaub, nur in begründeten Fällen den Vätern übertragbar.

Für die Ausdehnung aller sozialpolitischen Maßnahmen auch auf die Väter sind wir eingetreten. Jetzt befinden wir uns in der verfluchten Situation, diese wegen der Festschreibung der Rolle als Mutter und Hausfrau kritisierten Regelungen verteidigen zu müssen. Trotzdem werden wir sie nicht als "Errungenschaften" in Erinnerung behalten.

Weil viele der Forderungen auch unsere sind und wir das grundsätzliche Anliegen teilen, werden wir unserem Selbstverständnis gemäß für diese Demo mobilisieren.

Länderweite Koordinierungsgruppe der "Frauen im NEUEN FORUM"

Karin B(...) (Sachsen)
Katja H(...) (Brandenburg)
Irena K(...) (Berlin)
Tina K(...) (Berlin)
Christiane L(...) (Brandenburg)
Metta M(...) (Berlin)
Heike P(...) (Sachsen)


218 ersatzlos streichen!

"Einem großen Teil der engagierten Westfrauen scheint es gleichgültig zu sein, ob sie außerhalb ihrer Zusammenhänge verstanden und ihre Forderungen akzeptiert werden -" Dieser Satz in Eurem offenen Brief hat mich sehr betroffen gemacht. Ich arbeite in der Bundesweiten Koordination "Frauen gegen § 218" mit, in der seit zehn Jahren aus vielen Städten in der BRD Frauen aus autonomen, d. h. parteiunabhängigen § 218-Gruppen ihre Arbeit diskutieren und abstimmen. Wir gehören zu den Initiatorinnen der Demonstrationen am 16.6. und am 29.9.90. Unsere Hauptforderung lautet schon immer "Ersatzlose Streichung des § 218" und nicht allgemein "gegen § 218", ich will die Gelegenheit ergreifen, um sie zu erklären.

Der § 218 hat in der BRD viele Gegner. In der Presse und in der Praxis hatten allerdings bisher diejenigen das Sagen, die deshalb gegen den § 218 sind, weil er ihnen zu liberal erscheint. Ausgesprochen einflussreiche Politiker, Juristen und Ärzte wollen einen Schwangerschaftsabbruch nur noch aus eng definierten medizinischen Gründen zulassen. In Bayern und Baden-Württemberg haben die CDU- bzw. CSU-Landesregierungen fast schon solche Verhältnisse geschaffen.

Diese Sorte "§ 218-Gegner" werden sich sicher nicht in die Demonstration am 29.9. einreihen (in Bonn haben sie eine Gegendemonstration organisiert), und die wollen wir auch nicht dabei haben.

Dennoch sind möglicherweise viele Frauen (und Männer), die z.B. CDU wählen, durchaus für eine Liberalisierung des § 218.

Vor einigen Wochen ist die CDU Spitzenpolitikerin Rita Süssmuth mit ihrem "3. Weg" an die Öffentlichkeit gegangen, der jetzt von der Ost-CDU stark favorisiert wird, aber auch von SPD-Kreisen bis hin zu Grünen begrüßt wird. Sie will den § 218 "aus dem Strafgesetzbuch streichen". Doch weder das prinzipielle Abtreibungsverbot, noch die Strafbarkeit, noch der schikanöse Hürdenlauf ist damit vom Tisch. Im Gegenteil: Der "besondere Schutz des ungeborenen Lebens" soll ins Grundgesetz, zum Staatsziel erklärt werden. Nur Irland hat eine solche Regelung. Die Konsequenz dort: Höchststrafe, Verbot sogar von Information über Abbruchmöglichkeiten. Ihr verweist selbst in Eurem Demo-Aufruf auf dieses Land.

Nach dem Süssmuthvorschlag soll die Strafbarkeit im "Nebenstrafrecht" geregelt werden und die Zwangsberatung gegenüber unserem heutigen Zustand noch verschärft werden (z.B. Protokollierungspflicht). In ihrem Papier ist viel die Rede von "Verbesserung, Ausweitung, Schutz", vergeblich sucht man nach Sicherstellung der praktischen Möglichkeiten für einen Schwangerschaftsabbruch. Die einzige Liberalisierung gegenüber dem bestehenden bundesdeutschen § 218 ist nur vage angedeutet: Nach geltendem § 218 darf nicht die Frau, sondern nur ein Arzt/Ärztin darüber entscheiden, ob Umstände vorliegen, die ausnahmsweise Straffreiheit erlauben; nach dem Süssmuth-Vorschlag "sollte" die Frau als die "Hauptbetroffene" die "Persönliche Verantwortung tragen und die Entscheidung treffen".

Und noch mal die Frage: Rita Süssmuth, die medienwirksam frauenfreundliche, mit ihrer vordergründigen Ablehnung des § 218, die sich sogar für bestimmte soziale Rechte einsetzt - soll sie sich einreihen in die Demonstration? Sie wird nicht, aber ihre Anhängerinnen?

Wir meinen: "irgendwie gegen den § 218" zu sein, das reicht nicht. In dieser Frage gibt es die von Euch bedauerten ideologischen Barrieren bereits, nicht wir richten sie auf.

Es ist nur so, dass viele Herren Politiker inzwischen gelernt haben, Kreide zu fressen (oder "ihre" Frauen zu schicken). Die Vokabeln "Selbstbestimmung" "demokratisch" und "sozial" wissen sie geschickt zu gebrauchen und unsere Forderungen scheinbar aufzugreifen. Wir halten es für wichtig, auf ihre ideologischen Grundlagen hinzuweisen.

Seit nun im 2. Staatsvertrag der "Lebensschutz" und die "verfassungskonforme Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten" vorgegeben ist, werden die verschiedensten Gesetzes-Vorschläge und Varianten gehandelt, die diesen Vorgaben genügen wollen. Auch die vorgeschlagenen Fristenregelungen. Sie alle gehen davon aus, dass das "ungeborene Leben" geschützt werden muss, und zwar vor allem vor der Frau, die mit ihm schwanger ist, und dass dazu ein Gesetz her muss, das Strafen und bürokratische Reglementierungen bei einem freiwilligen Schwangerschaftsabbruch vorsieht. "Verfassungskonform" muss diese aller persönlichste Entscheidung sein, nicht das eigene Leben und die eigenen Ziele werden anerkannt. Das ist das blanke Gegenteil von Selbstbestimmung.

In der BRD ist oft die Rede von "Abtreibungsgegnern" und "AbtreibungsbefürworterInnen", mit denen dann wir getroffen sein sollen. Wir sind weder generell für noch gegen Abtreibung. Die Geschichte des § 218 hat gezeigt, dass Frauen auch unter Androhung von Todesstrafe und lebensbedrohlichen medizinischen Bedingungen Schwangerschaftsabbrüche machen lassen. Auch bei Verbesserung der sozialen und materiellen Verhältnisse, der Verhütung und Aufklärung (Forderungen, die wir voll unterstützen), wird die Zahl der Abbrüche nicht auf Null gehen.

Wir sind dafür, dass die Frau alleine entscheidet, ob sie eine Schwangerschaft austrägt oder nicht. Und genau wie Ihr in Eurem Aufruf schreibt, sie ist "weder zu jung, noch zu alt - weder unreif, noch blöd ...". Sie darf weder bestraft werden, noch moralisch oder finanziell unter Druck und Rechtfertigungszwang gesetzt werden, wenn sie sich zu einem Schwangerschaftsabbruch entschließt. Dazu brauchen wir kein Gesetz, keine Fristen und keine staatlichen Verfahrensregelungen. Das Selbstbestimmungsrecht muss aber auch praktisch angewendet werden können: deswegen fordern wir kostenlose, ambulante und schonende Abbruchmöglichkeiten in einem flächendeckenden Netz der medizinischen und sozialen Versorgung.

Barbara R(...),
Bundesweite Koordination
"Frauen gegen den § 218"

aus: Die Andere, Nr. 36, 26.09.1990, Der Anzeiger für Politik, Kultur und Kunst, Unabhängige Wochenzeitung, Herausgeber: Klaus Wolfram

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