- Entwurf -

Grundsätze, Aufgaben und Ziele der Unabhängigen Gewerkschaftsbewegung

(Programmatik)

Die Unabhängige Gewerkschaftsbewegung (UGB) erklärt ihre Unabhängigkeit in zweifacher Hinsicht. Erstens ist sie nicht abhängig von einem bürokratischen Apparat, welcher wie der FDGB-Apparat über die Köpfe der Gewerkschaftsmitglieder hinweg beschließt und zu diesem Zweck ausgebildet wurde. Die von unten nach oben gewählten Vertretungsorgane und Funktionen der UGB sind den Beschlüssen der Mitglieder untergeordnet, ihnen ständig rechenschaftspflichtig und jederzeit von unten abwählbar, wenn sie nicht den Interessen der Basis Rechnung tragen.

Zweitens ist die UGB unabhängig vom Staat, den wirtschaftsleitenden Organen, den Einzelunternehmen, den politischen Parteien und den Religionsgemeinschaften. Nur in dieser Form kann und wird sie die wirtschaftlichen, sozialen, beruflichen und kulturellen Interessen ihrer Mitglieder vertreten und fördern.

Die UGB setzt sich für die Demokratisierung von Wirtschaft und Verwaltung ein und wird erreichte soziale und demokratische Grundlagen sowie ihre eigene Unabhängigkeit mit allen ihr zur Verfügung stehenden Kampfmitteln bis hin zum Generalstreik verteidigen und ausbauen.

Die UGB kämpft für die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen aller Arbeiter und Angestellten. Dazu führt die UGB Verhandlungen mit Unternehmen und wirtschaftsleitenden Organen zur Erhöhung der Tarife für Löhne und Gehälter insbesondere unter Berücksichtigung steigender Lebenshaltungskosten und dem Abbau von Subventionen.

Das Recht Tarifverhandlungen zu führen, muss für alle Gewerkschaften (nicht nur für die FDGB-Gewerkschaften) im Gewerkschaftsgesetz festgeschrieben sein.

In Anbetracht eines sich entwickelnden Wirtschaftsverbundes zwischen Ost und West sind die Löhne und Gehälter unserer Arbeiter und Angestellten auf das westliche Tarifniveau zu erhöhen. Damit soll einerseits Arbeitsplatzabbau und Druck auf die Tarife bei unseren westlichen Kolleginnen und Kollegen verhindert und andererseits Billigarbeit und höherer Ausbeutung bei uns begegnet werden. Zu diesem Zweck strebt die UGB die Zusammenarbeit insbesondere mit der Gewerkschaftsbasis in den westlichen Unternehmen an.

Die UGB kämpft für die Verkürzung der Wochen- und Lebensarbeitszeit sowie für die Erhöhung des Grundurlaubs. Sie setzt auf Arbeitszeitverkürzung anstelle von Arbeitslosigkeit und ist gegen die Praxis von befristeten und anderen ungesicherten Arbeitsverhältnissen.

Die UGB fordert die Erhöhung der Mindestrenten, eine gerechte Rentenregelung für alle (auch Hausfrauen) und die Erhöhung der sozialen Zuwendungen für sozial Schwache und Behinderte.

Um diese sozialen Verbesserungen zu erreichen und zu ermöglichen, fordert die UGB von den staats- und wirtschaftsleitenden Einrichtungen die Gestaltung einer produktiven, am gesellschaftlichen Bedarf orientierten Gesamtproduktion sowie den konsequenten Abbau von hochbezahlten, aber unproduktiven Stellen in den Apparaten von Staat und Wirtschaft.

Die UGB vertritt das Recht auf Arbeit. Dieses muss in der Verfassung festgeschrieben bleiben. Bei Umstrukturierungen müssen durch die zuständigen Einrichtungen spätestens nach dreimonatiger Frist neue Arbeitsplätze entsprechend der Qualifikation der Betroffenen angeboten werden. Den Betroffenen müssen für die zeitweilige Arbeitslosigkeit Arbeitslosengelder in der Höhe ihres vorherigen durchschnittlichen Einkommens gezahlt und Weiterbildungsmöglichkeiten garantiert werden.

Damit die Arbeiter und Angestellten nicht die Folgelasten einer ihren Interessen entgegengerichteten Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik zu tragen haben, wird die UGB der Regierung und dem Parlament ihre gewerkschaftliche Auffassung zu aktuellen Fragen, insbesondere in den Bereichen der Sozial-, Wirtschafts- und Bildungspolitik unterbreiten und diese erforderlichenfalls mit den Mitteln des Streiks und Generalstreiks zur Geltung bringen.

Die UGB fordert Mitbestimmung in allen betrieblichen und gesamtgesellschaftlichen Angelegenheiten. Zu diesem Zweck sind alle erforderlichen Daten, Fakten und Beschlüsse von den wirtschaftsleitenden Organen allen Ebenen offen zu legen.

Die UGB wendet sich gegen die Bildung von Betriebsräten, welche

1. kein Recht zu Arbeitskampfmaßnahmen besitzen,

2. die Betriebsleitung faktisch in ihren Entscheidungen gegenüber der Belegschaft legitimieren und den Interessengegensatz zwischen Betriebsleitung und Belegschaft vertuschen sollen sowie

3. als Ersatz für eine überbetriebliche gewerkschaftliche Organisation dienen sollen.

Nur Räte, welche von unten als Macht- und Selbstbestimmungsorgane der Belegschaften entstehen, dienen den Interessen der Arbeiter und Angestellten. Dazu müssen ihre Mitglieder jederzeit abwählbar und der Wählerbasis rechenschaftspflichtig sein. Ihre Entscheidungskompetenz umfasst alle grundsätzlichen ökonomischen, technischen und sozialen Angelegenheiten des Betriebes.

Damit diese Räte als Interessenorganisation der Belegschaften entstehen und arbeiten können, benötigen sie eine starke Gewerkschaft in ihrem Rücken.

Die UGB besteht auf umweltgerechte Produktion und den Einsatz nur umweltverträglicher Technologien im Betrieb und in der Gesamtwirtschaft. Zur Kontrolle und Information wird die Zusammenarbeit mit Umweltschutzorganisationen angestrebt.

Zur Herstellung der Gleichberechtigung der Geschlechter in der Gesellschaft und im Betrieb arbeitet die UGB mit ihr nahe stehenden Frauenorganisationen zusammen.

Die UGB gewährt ihren gewerkschaftlichen Einsatz für die Rechte der Jugendlichen, Lehrlinge und Studenten. Sie koordiniert ihre Tätigkeit mit ihr nahe stehenden Jugendorganisationen.

Die UGB bekämpft alle neofaschistischen, militaristischen und nationalistischen Ideologien und Vereinigungen.

Die UGB setzt sich für die soziale Integration der ausländischen Arbeiterinnen und Arbeiter ein.

Die UGB unterstützt ein freiheitliches, unentgeltliches und einheitliches Bildungssystem. Dieses muss die individuellen Anlagen sowie selbständige Denk- und Handlungsfähigkeit befördern.

Die UGB stellt ihren Mitgliedern gebührenfreie Prozessvertretung in Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsrechtsstreitigkeiten zur Verfügung.

Zur Führung von Arbeitskampfmaßnahmen wird eine Streikkasse gebildet.

Die UGB solidarisiert sich mit Gewerkschafts- und Arbeiterorganisationen im europäischen und internationalen Maßstab und arbeitet mit ihr nahe stehenden Organisationen und Bewegungen zusammen.

Zur Konkretisierung der Ziele und Aufgaben werden auf den Gewerkschaftskongressen der UGB Aktionsprogramme beschlossen.

[ohne Datum und Ort]

Δ nach oben