Initiative für Unabhängige gewerkschaften INFO Nr. 7 vom 26. März 1990

INTERESSENVERTRETUNG VON ANGESTELLTEN - ABER - WIE ?

Immer lauter wird seit einiger Zeit der Ruf nach einer eigenständigen Interessenvertretung von Angestellten. Dazu gehören z.B. Ingenieure, wissenschaftlich-technische Mitarbeiter, Verwaltungspersonal usw. Zahlreiche Briefe erreichen unser Kontaktbüro zu diesem Thema, so von Mitarbeitern aus dem Konstruktionsbüro des Schwermaschinenbau-Kombinats "Ernst Thälmann" Dessau, des VEB Anlagenbau Berlin, des Konstruktionsbüros für Walzwerke im Schwermaschinenbau-Kombinat Magdeburg (SKET), und nicht zuletzt von wissenschaftlichen Mitarbeitern der Humboldt-Universität, um nur einige zu nennen. Denn es steht fest, seit Jahren wurden die Interessen dieser Angestelltengruppen aufs gröblichste missachtet - stattdessen wurde in der Staatsgewerkschaft FDGB so getan, als wären wir alle eine einheitliche Masse mit gleichen Interessen und nur dazu da, unser Bestes für den Sozialismus zu geben ("Wir ziehen alle am gleichen Strang"). In dem heuchlerisch betitelten "Arbeiter- und Bauernstaat" standen die Belange von Angestellten ohnehin hintenan und wurden mit Misstrauen betrachtet.

Tatsache aber ist, dass es Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten gibt, die nach der "Wende" immer deutlicher vorgebracht werden. Das betrifft z.B. die unterschiedliche Besteuerung, das damit verbundene relativ geringe Einkommen von Angestellten, die Nichtbezahlung von Überstunden und z.T. nichtangemessene Arbeitsbedingungen. Die Unzufriedenheit mit dieser Situation machte sich auch in einem offenen Brief der Kammer der Technik vom 10.1. [1990] an die Industriegewerkschaften Luft, der dem außerordentlichen FDGB-Kongress übergeben wurde. Im Namen von 290 000 KDT-Mitgliedern wird festgestellt: "Der Unmut der Angehörigen dieser Berufsgruppen über die Gleichgültigkeit und das Desinteresse der Gewerkschaften an einer angemessenen Interessenvertretung der Ingenieure wächst täglich. Die Erfahrungen zeigen, dass sich die Industriegewerkschaften, denen auch die Ingenieure angehören, in der Gegenwart weder in ihrem praktischen Handeln noch in ihren Erklärungen zu ihrer Verantwortung für die Interessenvertretung dieser Berufsgruppe bekennen." Es wird verlangt, diese Fragen auf dem FDGB-Kongress zu behandeln und sich zu der Forderung "einer deutlichen Anhebung der Gehälter der Ingenieure bei gleichzeitiger Durchsetzung des Leistungsprinzips, der Beseitigung der ungerechten Unterschiede in der Besteuerung von Löhnen und Gehältern sowie der sozialen Gleichbehandlung aller Berufsgruppen" zu bekennen.

Die Reaktion auf diesen Brief war gleich Null. Der FDGB bewies wiederum seine Unfähigkeit, die Forderungen seiner Mitglieder aufzunehmen und durchzusetzen.

In der Folge schließen sich immer mehr Berufsgruppen in Verbänden zusammen, um wenigsten dort eine Gemeinsamkeit herzustellen und ihre Forderungen zu formulieren. Dennoch können diese Berufsverbände keine gewerkschaftliche Interessenvertretung ersetzen, sind sie doch nicht berechtigt, Tarifverhandlungen zu führen und Kampfmaßnahmen zu ergreifen. Somit ist nichts entscheidendes an ihrer Lage geändert. Aber gerade jetzt wird die gewerkschaftliche Organisierung dieser Beschäftigtengruppen (meist mit Hoch- oder Fachschulabschluss) immer dringlicher, denn es sind zugleich diejenigen, die besonders von Rationalisierungsmaßnahmen betroffen werden bzw. schon sind.

Deshalb ist es auch nicht überraschend, dass gerade diese Kollegen aktiv werden und Kontakt zu uns suchen. Es herrscht allgemeine Unsicherheit, ob sie dem westlichen "Know-how" gewachsen sein werden. Jedenfalls verhandeln die Betriebsleitungen munter mit den westlichen Unternehmern hinter dem Rücken der Betroffenen über, Kapitalbeteiligung und Rationalisierung, als handle es sich um ihr Privateigentum. Angesichts der aufgeblähten Verwaltung in den Betrieben und des derzeitigen Überangebots an Hoch- und Fachschulkadern sieht die Zukunft dieser Kollegen nicht rosig aus.

Da solche Fragen also immer wieder diskutiert wurden, entschlossen wir uns, am 6.3.90 eine Veranstaltung mit dem Thema durchzuführen:

Für und Wider einer Angestelltengewerkschaft

Eingeladen hatten wir dazu Vertreter der Gewerkschaften öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ötv), Handel, Banken und Versicherungen (HBV) und der Deutschen Angestellten Gewerkschaft (DAG) von jenseits der Grenze. Uns interessierten die positiven und negativen Erfahrungen der westlichen Gewerkschaften, um für unsere Situation daraus lernen zu können. Leider stellten sie ihre Arbeit sehr geglättet und harmonisch dar. Die Ecken und Kanten wurden nicht erwähnt: So ging die Mehrheit der Besucher doch etwas unbefriedigt nach Hause.

Die DAG rechtfertigt ihre Existenz damit, die immer zahlreicher werdenden Angestellten zu vertreten, da die übrigen Gewerkschaften vornehmlich Arbeiterinteressen zum Ausdruck brachten. Für diese Teilung - so konnte man den Ausführungen entnehmen - gäbe es heute aber eigentlich keine Notwendigkeit mehr. Die Lage und die Arbeitsbedingungen von Arbeitern und Angestellten würden sich immer mehr angleichen (als Beispiel wurde die Verkäuferin mit dem Messdatenfacharbeiter angeführt), zumal der Anteil der in der unmittelbaren Produktion Beschäftigten immer geringer würde. So wären die Einzelgewerkschaften in der BRD durchaus imstande, die Interessen der Angestellten in den Tarifverhandlungen zu vertreten. Gegebenenfalls bilden sie Fachausschüsse für spezielle Angestelltenfragen. Ötv und HBV sahen in der Absonderung der Arbeiter von den Angestellten die Gefahr der Konkurrenz und des Ausspielens gegeneinander, was wiederum die DAG verneinte und demgegenüber ihre Funktion als Stachel für die Tarifverhandlungen der Einzelgewerkschaften hervorhob. Grundtenor war, dass es letztlich auf die Interessenvertretung ankomme und deren Form eine geringere Rolle spiele."

In dieser Frage geht es nicht darum, Gräben zwischen Arbeitern und Angestellten aufzureißen, liegt doch ihre grundsätzliche Gemeinsamkeit darin, dass sie vom Verkauf ihrer Arbeitskraft leben und sich im gleichen Interessengegensatz zum Unternehmer befinden, ob er sich nun staatlich oder privat. nennt. Gleichwohl müssen sie die Möglichkeit haben, ihre jeweils auch besonderen Interessen mit gewerkschaftlichen Mitteln durchsetzen zu können. Dies bedeutet nicht in jedem Fall (zumal in kleinen Betrieben), dass sie sich jeweils separat zusammenschließen. Aber wenn dies ihre Durchsetzungskraft erhöht, sollte unbedingt eine gewerkschaftliche Organisierung nach Berufsgruppen - und das wären eben z.B. Ingenieure, Verwaltungsangestellte oder wissenschaftliche und technische Mitarbeiter - erfolgen können. Dies sieht jedenfalls unser Satzungsentwurf für unabhängige Gewerkschaften vor.

L(...) A(...)

EINFÜHRUNG DER NACHTSCHICHT BEI OPEL

Auf welcher Seite steht die IG Metall?

Im INFO Nr. 5 berichteten wir über eine Tagung der General-Motors Arbeiter in Kassel. Dabei ging es auch um die Einführung der Nachtschicht. Wie wir dazu aus zuverlässigen Quellen erfahren, werden die Kollegen wieder einmal von ihrer Gewerkschaft im Stich gelassen.

Obgleich diejenigen Betriebsratsmitglieder, die gegen die Einführung der Nachtschicht sind, nur eine Minderheit im Betriebsrat bilden (40 %), haben sich die meisten IG Metall-Mitglieder haben sich auf einer Vertreterversammlung für genau diese oppositionellen Betriebsräte ausgesprochen. Da diese Minderheit aber auf einer eigenen Liste für die jetzt erfolgenden Betriebsratswahlen kandidieren, hat die IG Metall kurzerhand ein Ausschlussverfahren angestrengt, d.h., dass diese Betriebsräte, die eigentlich die Mehrheit der IG Metaller hinter sich haben, alle gewerkschaftlichen Funktionen und damit ihren Einfluss verlieren. So sieht das andere Gesicht der IG-Metall-Funktionäre aus, die mit dieser Entscheidung der Unternehmensleitung in die Hand arbeiten - kommt uns das nicht bekannt vor?

Als wesentliches Argument für die Einführung der Nachtarbeit als Dauerschicht (d.h. die Kollegen arbeiten nur nachts) wird die Situation in der DDR angeführt. Da wäre die Nachtschicht schon lange kein Thema mehr, sondern allgemein üblich. Wir wissen, wie ohnmächtig unsere Kollegen bei Einführung der Schichtarbeit waren, denn sie hatten keine Interessenvertretung. Wie so oft machte der FDGB mit der staatlichen Leitung gemeinsame Sache, obwohl sie wussten, wie gesundheitsschädlich Nachtarbeit ist.

Lassen wir uns nun im Zuge der Vereinigung nicht gegeneinander ausspielen! Suchen wir den Kontakt mit unseren Kollegen im Westen!

Nötig sind gemeinsame Absprachen - sonst sind wir den Unternehmern hüben wie drüben hoffnungslos ausgeliefert.

KÜNDIGUNG - DANN ARBEITSLOS?

Ein Bericht aus dem Bezirk Dresden

Am 22. Februar [1990] erschien in der SÄCHSISCHEN ZEITUNG der folgende Artikel, dessen Inhalt nicht nur dessen Verfasser, sondern noch 7 weitere Kollegen betrifft:

Arbeitslosigkeit - ist das
meine Zukunftsperspektive"?

Sicherlich haben Sie, liebe Leser, bemerkt, dass unser gestriges Gespräch mit W(...) J(...) sich auf einen Brief von Herrn E(...) T(...) bezog. Dessen Inhalt ist durch einem technischen Fehler leider nicht auf unserer Seite erschienen, so dass wir ihn heute veröffentlichen wollen. Er ist in Beziehung zu dem genannten Gespräch zu sehen.

Arbeitslos - oder wie nun für mich und andere Kollegen weiter? Seit zirka sieben Jahren arbeite ich im VEG Obstbau Stroga. Im Elternhaus wurde ich so erzogen, dass ich ehrlich und gut arbeite. Das habe ich in all den Jahren so gehalten. Am 14. Februar 1990 erhielten ich und andere junge Kollegen des Betriebes folgendes Schreiben:

"Auf der Grundlage von Strukturveränderungen des Betriebes macht es sich notwendig, Arbeitskräfte freizusetzen. Mit Wirkung vom 28.2.1990 kündige ich Ihnen das bestehende Arbeitsrechtsverhältnis. Ich fordere Sie auf, sich am 28.2.1990 ab 12 Uhr ordnungsgemäß abzumelden.
G(...) Direktor."

Der gleiche Dirktor, der dieses Schreiben unterschrieb, zwang mich vor Jahren unter Androhung von Disziplinarmaßnahmen, Mitglied der DSF zu werden, hatte taube Ohren für Hinweise und Vorschläge von mir und anderen Kollegen, wenn wir uns gegen die Umweltverschmutzungen des Betriebes (z.B. Giftfüllstation, Traktorenplatz im Trinkwasserbereich rund 30 Meter neben Trinkwasserbrunnen. Chemikalien wie Fegamul und Leunamot gelangen über Gully ungeklärt in die Elligast) einsetzten, reagierte kaum auf Vorschläge für bessere Hygiene- und Arbeitsbedingungen für die Arbeiter.

Vielleicht sind ich und andere Kollegen als Querulanten, die sich für die Rechte der Arbeiter und für ein ordentliches Öko-System im Betrieb einsetzten und nicht duldsam sind, nicht gern gesehen? Warum werden wir als leistungsstarke Arbeiter entlassen? Ist das die Zukunftsperspektive für einen jungen Mann von 28 Jahren, der seine Heimat nicht verlassen hat und will?

Die Ministerin für Arbeit und Löhne erklärte (Junge Welt. 13. Februar 1990): "Es besteht weiterhin Kündigungsschutz, und der Arbeitsplatzwechsel darf nicht gegen den Willen des Betroffenen erfolgen."

Welches Recht gilt denn nun? Ist diese Kündigung eigentlich rechtlich?

Darauf hätten ich und meine Arbeitskollegen gern eine Antwort.

E(...) T(...), Zabeltitz


Die Betroffenen wendeten sich an das zuständige Gericht, und werden an die Konfliktkommission (KK) verwiesen, man wäre erst die zweite Instanz.

Die KK nimmt die Anträge ohne erkennbare Bereitschaft entgegen, den Fall der acht Kollegen zu verhandeln.

Von einem ehemaligen BGLer erfuhr man den Grund für das zaghafte Verhalten: Direktor G(...) ließ auf einer Dienstberatung verlauten: "wenn die KK den Fall übernimmt, muss sie auch gehen."

Die Antwort der KK: "ihr Schreiben vom 16.2.90 haben wir dankend erhalten. Nach Absprache mit den KK-Mitgliedern des VEG Stroga fühlen wir uns nicht in der Lage, auf Grund der z.Zt. herrschenden Situation, ihren Antrag unvoreingenommen zu verhandeln ... Sie haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen den Antrag erneut beim Kreisgericht Großenhain einzureichen."

Aber auch beim Kreisgericht wurde wenig Hoffnung auf Bearbeitung gemacht, stattdessen gab es die Auskunft, die betroffenen Kollegen bräuchten ab 1.3. nicht mehr zur Arbeit zu erscheinen.

Anders beim FDGB. Dort wurde [...] nicht rechtskräftig sei, man nach dem 1.3. weiterarbeiten könne oder müsse. Sollten die Betroffenen jedoch nach Haus geschickt werden, müsste der Betrieb weiter zahlen.

Direktor G(...) hatte sein Entlassungsvorhaben nicht einmal dem Amt für Arbeit mitgeteilt und kam der Aufforderung, in dieser Sache dort zu erscheinen, nicht nach.

Drei von vier Lehrlingen wurden inzwischen informiert, dass auch sie gehen müssen.

Am 22.2. erscheint o.g. Artikel. Daraufhin geht der Direktor doch zum Arbeitsamt. Dort kommt es zum Kompromiss: gekündigt wird, aber erst zum 12. Mai! Bis dahin sollen sich die 8 Kollegen eine Stelle suchen, da man für sie keine Arbeit hätte.

Ein fauler Kompromiss? So scheint es jedenfalls, wenn man bedenkt, dass die sozialen Hintergründe der Betroffenen dabei keine Rolle zu spielen scheinen: Die Familiensituation einer Kollegin, die zum 12.5. gehen muss: verheiratet, Kind, der Mann vor kurzem aus der NVA entlassen, Hausmann; er wird ab September studieren. - Das Risiko tragen wie immer die Betroffenen.

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