Grenzenloses Unbehagen GEGEN PARAGRAPH 218
Die Angriffe auf das Recht jeder Frau, eine ungewollte Schwangerschaft abbrechen zu können, mehren sich.
WIR BEFÜRCHTEN, dass eine von der CDU geführte Regierung dieses Recht abschaffen wird.
Mit der Übernahme der bundesdeutschen Gesetzgebung bei dem angestrebten Anschluss der DDR nach Artikel 23 [Grundgesetz] wird auch bei uns der Schwangerschaftsabbruch zum Gegenstand strafrechtlicher Verfolgung nach § 218.
NICHT STRAFVORSCHRIFTEN werden die Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche senken, sondern solche Maßnahmen und Konzepte, die Bedingungen schaffen, besser als bisher Kinder großzuziehen.
Dazu muss Verhütung endlich als partnerschaftliches Problem begriffen werden und die Last der alleinigen Verantwortung von uns genommen werden,
- das Spektrum der Verhütungsmittel für Frauen und Männer erweitert und qualitativ verbessert werden,
- die sexuelle Erziehung der Mädchen und der Jungen auf einen verantwortlichen Umgang mit der Fruchtbarkeit der Frau gerichtet sein.
Dennoch wird auch eine noch so gute Sozial- und Familienpolitik ungewollte Schwangerschaften nicht gänzlich verhindern können.
FÜR UNS FRAUEN BEDEUTET DER PARAGRAPH 218 nicht nur Bevormundung und Fremdbestimmung und somit einen Angriff auf die Entscheidungsfreiheit über den eigenen Körper - Illegale Abtreibungen mit all ihren Demütigungen und Gefahren wären die Folge.
WIR werden auf unserem RECHT auf Schwangerschaftsabbruch BESTEHEN!
aus: Die Andere Zeitung für basisdemokratische Initiativen, Nr. 13, 14.04.1990, herausgegeben von Klaus Wolfram
[Unter Strafe gestellt wurde in der BRD der Schwangerschaftsabbruch bundesdeutscher Frauen, die ihn in der DDR vornehmen ließen.]