Runder Tisch
11. Sitzung
5. Februar 1990
Information Nr. 11/7

Stellungnahme
der Gewerkschaften zu den "Zielstellungen, Grundrichtungen, Etappen und unmittelbaren Maßnahmen der Wirtschaftsreform..." vom 29.1.1990 (Arbeitsgruppe Wirtschaftsreform beim Ministerrat der DDR)


Die Gewerkschaften gehen davon aus, dass die Sicherung des sozialen Lebensniveaus der Werktätigen und das Freisetzen neuer Impulse für soziale Entwicklung den schrittweisen Übergang zu einer sozialen und ökologisch orientierten Marktwirtschaft erfordern. Deshalb unterstützen sie die Grundrichtung der von der Regierung konzipierten Wirtschaftsreform.

Die Gewerkschaften sehen ihren eigenen Beitrag zur Wirtschaftsreform vor allen Dingen in ihrer Mitwirkung an der konsequenten Demokratisierung der Wirtschaft und an der sozialen Sicherung der Werktätigen bei den notwendigen Reformschritten.

Die Gewerkschaften begrüßen die Orientierung auf die Erweiterung der Inhalte und den Ausbau der Rechte der Werktätigen und ihrer Gewerkschaften in den Betrieben in den gesellschaftlichen Aufsichtsräten, in den Industriezweigen, Bereichen und auf zentraler Ebene.

Wir müssen jedoch mit Nachdruck darauf hinweisen, dass die realen Prozesse in vielen Betrieben und Einrichtungen den Orientierungen auf den Ausbau der Wirtschaftsdemokratie diametral entgegenlaufen. Zum Nachteil der Werktätigen werden bestehende gewerkschaftliche Rechte eklatant verletzt.

Aus diesem Grunde und aus prinzipiellen Erwägungen zur Demokratisierung der Wirtschaft hat der außerordentliche Gewerkschaftskongress am 1.2.1990 mit großer Mehrheit den Entwurf eines Gesetzes über die Rechte der Gewerkschaften in der DDR bestätigt. In diesem Entwurf werden die Rechte der Gewerkschaften zur Mitbestimmung bei allen Fragen der Gestaltung und Umgestaltung des gesellschaftlichen und betrieblichen Reproduktionsprozesses definiert. Wir wollen damit eine stabile, wirksame und rechtlich gesicherte Interessenvertretung in einer sozialen Marktwirtschaft erreichen. Das Gesetz sieht gewerkschaftliche Kampfmittel zur Lösung von Arbeitskonflikten vor. Es enthält Regelungen zum Schutz gewählter Interessenvertreter.

Die Gewerkschaften bitten, alle am Runden Tisch vertretenen Parteien und Gruppierungen, die schnelle Verabschiedung dieses Gesetzes durch die Volkskammer zu unterstützen.