Do. 10. August 1989
Nach dem Beitritt Ungarns zur Flüchtlingskonvention der UNO erklärt das ungarische Innenministerium, durch den Beitritt der Ungarischen Volksrepublik (UVR) zur Flüchtlingskonvention ist es erforderlich, die von der UVR früher abgeschlossenen bilateralen internationalen Vereinbarungen mit der Konvention in Einklang zu bringen.