Gewerkschaftlicher Standpunkt

Zur Bildung eines Betriebsrates im VEB BWF Marzahn

Die Interessen aller Kollegen vertreten

Die Gewerkschaftsleitung im Betrieb vertritt Eure Interessen unter allen künftigen Bedingungen unabhängig von der Entwicklung der Eigentumsformen bzw. der Beteiligung ausländischen Kapitals.

Sie ist ausschließlich verpflichtet, Eure Interessen gegenüber der Betriebsleitung zu vertreten.

Wir setzen uns in Vorbereitung und auf dem FDGB-Kongress durch unseren Delegierten Kollegen B(...), TB, für folgende Ziele ein:

- neue Verfassung, Betriebsgesetz, Gesetz zur Regelung von Arbeitskonflikten

- Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrecht in Betrieben aller Eigentumsformen

- Vetorecht zum Schutz der Werktätigen bei:

(vgl. Aktionsprogramm des 1. Bernauer Basistreffens vom 14.1.90 und Entwurf des Gewerkschaftsgesetzes vom 6.1.90)

Alle diese Forderungen haben nur Sinn in einem effektiv wirtschaftenden, rentablen Betrieb.

Wir sind deshalb für einen betrieblichen

Wirtschaftsrat

aus fachlich kompetenten Werktätigen zur Beratung der Betriebsleitung, um die Effektivität anzukurbeln.

Dieser Rat untersteht nicht der betrieblichen Gewerkschaft und darf kein Betriebsrat nach westlichem Verständnis werden.

Rationalisierung und Effektivitätssteigerung sind dringend nötig aber nicht Aufgabe der Gewerkschaft.

Unser Veto- und Mitspracherecht bringen wir für Euch ein um Veränderungen aller Art tariflich und sozial akzeptabel zu machen.

Dazu bestehen wir auf unserem Recht, dass Vertreter der Gewerkschaftsleitung an den Beratungen des Wirtschaftsrates und der Betriebsleitung teilnehmen.

Wir wenden uns gegen Betriebsräte mit ihrer Burgfrieden- und Stillhaltepolitik ohne umfassende Rechte.

Deshalb: Bleibt bzw. werdet Mitglied der IG Metall im Betrieb!

Arbeitsgruppe - Gewerkschaft des BWF-Marzahn

aus: Arbeiterstandpunkt, Nr. 2/90, 39. Jg., 2. Januarausgabe, VEB Berliner Werkzeugmaschinenfabrik Marzahn