ZWEITER ENTWURF

Zeitweilige Arbeitsgruppe erstellte einen überarbeiteten Entwurf
"Standpunkt und Arbeitsprogramm der Betriebsgewerkschaftsorganisation"

Die Probleme der Erneuerung im Kombinat und in seinem Stammbetrieb, dem BGW, erfordern eine starke gewerkschaftliche Interessenvertretung aller Mitarbeiter.

Die auf Beschluss der VVV vom 14.12.1989 gebildete Arbeitsgruppe hat die vorliegenden Vorstellungen der Gewerkschaftsgruppen gesichtet, sortiert und zusammengefasst und daraus die folgenden Vorschläge für die zukünftige Gewerkschaftsarbeit im BGW abgeleitet.

1. Inhalt, Struktur und Wahlmodus zukünftiger Interessenvertretung

1.1. Die Interessen der Gewerkschaftsmitglieder werden durch die Gewerkschaftsorganisation des BGW vertreten. Unter Interessen verstehen wir vorrangig:

- Recht auf Arbeit und Mitbestimmung

- Lohn- und Leistungspolitik im BGW

- Sozialpolitik, Kultur und Sport

- Umwelt

- Rechtsschutz

- Erfahrungsaustausch mit anderen Gewerkschaftsorganisationen

1.2. Interessenvertreter der Gewerkschaftskollektive sind die Vertrauensleute. Diese bilden den Rat der Vertrauensleute auf der Basis bestehender betrieblicher oder gewerkschaftlicher Struktureinheiten. Der Rat der Vertrauensleute wird geleitet durch einen Vorsitzenden. Kernstück der Ratstätigkeit ist die Beschlussfassung, deren Durchführung und deren Kontrolle. Der Ratsvorsitzende ist der zuständige Gewerkschaftsvertreter gegenüber dem Leiter der betreffenden betrieblichen Struktureinheit.

1.3. Kandidaten für den Ratsvorsitzenden werden vom Rat der Vertrauensleute vorgeschlagen und von allen Gewerkschaftsmitgliedern in freier und geheimer Wahl direkt gewählt.

Aus den Räten der Vertrauensleute und weiteren Kandidatenvorschlägen, die von den Gewerkschaftsmitgliedern eingereicht werden, werden die Mitglieder der BGL in freier und geheimer Wahl direkt gewählt.

Parallel zu dieser BGL-Wahl wird der BGL-Vorsitzende ebenfalls in freier und geheimer Wahl direkt durch die Gewerkschaftsmitglieder gewählt.

Zur Wahl der BGL und zur Wahl des BGL-Vorsitzenden sollten möglichst mehr Kandidaten, benannt werden, als erforderlich sind.

Der Kandidat, der die meisten Stimmen erhält, gilt als gewählt.

Die Anzahl der zu wählenden Gewerkschaftsfunktionäre jeder Leitungsebene ergibt sich aus den Anforderungen an die zukünftige gewerkschaftliche Arbeit und aus den zu erwartenden Beschlüssen übergeordneter Gewerkschaftsleitungen (IG Metall).

2. Recht auf Arbeit

2.1. Recht auf Arbeit für alle Gewerkschaftsmitglieder, Vollbeschäftigung.

2.2. Mitbestimmung bei:

- betrieblichen Strukturveränderungen;

- betrieblichen Eigentumsveränderungen;

- der betrieblichen Planung;

- der Änderung des, Produktionsprofils;

- Vertragsentscheidungen.

2.3. Ein neues Arbeitsgesetzbuch und gesetzliche Regelungen für ein gewerkschaftliches Streikrecht.

3. Lohn- und Leistungspolitik im BGW

3.1. Verwendung von Lohnfondsanteilen bei Unterschreitung des Arbeitskräfteplanes in den Struktureinheiten als Stimulierung für hohe Leistungen.

3.2. Steuergleichheit für Lohn- und Gehaltsempfänger.

3.3. Erhöhung des Grundurlaubes auf 21 Tage.

3.4. Schrittweise Einführung der 40-Stunden-Woche mit vollem Lohnausgleich.

3.5. Grundprämie JEP wird ermittelt auf der Grundlage eines durchschnittlichen Monatsgehaltes des laufenden Kalenderjahres.

3.6. Die Probleme und Interessen der Werktätigen im Mehrschichtsystem bzw. anderer Werktätiger mit besonderen Aufgaben (z. B. Lehrfacharbeiter und Meister) sind zukünftig besser zu berücksichtigen und wirksamer zu stimulieren.

3.7. Die Betriebsprämienfonds des BGW sind ausschließlich für betriebsspezifische Auszeichnungen zu verwenden. Die Auszeichnungsordnung und der BKV müssen dafür neu erarbeitet werden.

3.8. Die oben genannten Forderungen sind ebenfalls Bestandteil eines neu zu vereinbarenden BKV.

4. Sozialpolitik, Kultur und Sport

4.1. Keine Abstriche an geplanten und bilanzierten Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen.

Materiell und finanziell gesicherte Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Verkauf von Erzeugnissen des Kombinates an Betriebsangehörigen zu herabgesetzten Preisen.

Maßnahmen zur Bildung einer Stammbelegschaft im BGW:

In Abhängigkeit von der Betriebszugehörigkeit wird ab 1990 folgender jährlicher Zusatzurlaub gefordert:

ab 10 Jahre 1 Tag

alle 5 Jahre dann 1 Tag mehr

Jubiläumsprämie für langjährige Betriebszugehörigkeit:

5 Jahre 10 Prozent vom monatlichen Bruttoeinkommen

ab 30 Jahre alle weiteren 5 Jahre 1 000 Mark (zusätzlich zum BKV).

Die mit Einstelldatum bis 1969 gewährte betriebliche Zusatzrente von 5 Prozent des Monatsgehalts bei 20-jähriger Betriebszugehörigkeit ist rückwirkend ab 1. Januar 1970 aufzunehmen.

Wir regen an, wirksamere Stimulierungsmaßnahmen für die Betriebszugehörigkeit unter 5 Jahren zu finden.

Unterstützung des Feriendienstes als Reisebüro der Gewerkschaft. Vergabe von Gewerkschaftsreisen über das Reisebüro der Gewerkschaft im BGW. Die Vergabe von Reisen in Betriebsheime erfolgt ohne Eintrag in das Mitgliedsbuch der Gewerkschaft.

4.2. Die "Lichtquelle" ist die Betriebszeitung des BGW und wird zukünftig durch einen Redaktionsrat beraten und kontrolliert.

4.3. Die BSG NARVA wird in ihrer Arbeit durch die Gewerkschaft unterstützt, gefordert und gefördert.

4.4. Die. Gewerkschaft tritt ein für kulturelle Betätigungsmöglichkeiten im BGW. Der Jugendklub NARVA wird erhalten und als Zentrum der Jugend und Kultur im BGW genutzt.

Der große und der kleine Kultursaal müssen ihrem ursprünglichen Verwendungszweck kurzfristig zugeführt werden.

4.5. Die Gewerkschaft übt Solidarität mit Behinderten, sozial Schwachen und Veteranen der Arbeit.

5. Umwelt

Wir fordern:

- Bildung einer Umweltkommission im BGW;

- Offenlegung der Umweltdaten im BGW;

- Einhaltung der gesetzlichen Umweltnormative im BGW;

- Gewerkschaftskontrolle durch unabhängigen und ehrenamtlichen Beauftragten.

6. Rechtsschutz

Die Rechte der Gewerkschaftsfunktionäre zur Wahrnehmung der Interessen der Werktätigen sind neu zu vereinbaren.

Dazu gehören:

- Zeitfonds mit Lohnausgleich;

- Sicherung des Arbeitsplatzes. während und nach Ablauf der gewerkschaftlichen Funktion.

aus: Lichtquelle Nr. 2, 12. Januar 1990, 42. Jahrgang, Betriebszeitung des Berliner Glühlampenwerkes, Herausgeber: Direktion des Berliner Glühlampenwerkes

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